Aok verlangt 650EUR zahlen oder warten?

6 Antworten

Kann ich mich jetzt “nachträglich“ über meine Mutter versichern, sodass ich über meine Mutter in der Türkei versichert war? Bin 23, werde am 06. März 24, jetzt habe ich aber eine Arbeitstelle.

Eine freiwillige Versicherung kann nur rückwirkend aufgehoben werden, wenn ein vorrangiger Versicherungsschutz nachgewiesen wird, z.B.

  1. Private Krankenvollversicherung
  2. Familienversicherung
  3. GKV Pflichtversicherung.

Wie es sich mit ausländischen Versicherungen verhält, müsste ich aber selbst nachsehen. Warst du noch hier gemeldet? Hattest du Einkommen? Wie sind deine Eltern versichert?

Kann man die Summe in Raten zahlen?

Ja das geht. Krankenkassen sind was das angeht meist ziemlich kulant. Die Raten müssen aber neben den laufenden Beiträgen gezahlt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

du kannst dich nicht rückwirkend im ausland versichern, wenn deine versicherungspflicht hier in deutschland besteht. das du geheiratet hast interessiert niemanden. gründe für einen widerspruch gibts nicht. du wirst also zahlen müssen und dich mit der versicherung in verbindung setzen um zu klären ob raten möglich sind für dich

Nachträglich versichern ist praktisch unmöglich. Wegen einer Ratenzahlung kannst du dich aber einfach mit der AOK in Verbindung setzen.


kevin1905  16.11.2021, 12:51

Wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht ist diese auch rückwirkend möglich. Familienversicherung ist vorrangig zu freiwilliger Mitgliedschaft.

0

650€ für 3 Monate sind etwas über 200 pro Monat.

Normaler Preis und Du musst zahlen.

Du WUSSTEST es ja sogar und fandest alles andere wichtiger.

Nachträglich mitversichern weil Du jetzt merkst, ups, ich muss zahlen..Nein.

Widerspruchsgrund zwecklos, Du hättest das auch von überall machen können.

Ratenzahlung: frag die Kasse

Und merke: um so was kümmert man sich demnächst nicht erst im Nachhinein.

Und nb: was willst Du noch WARTEN?
Erst nichts tun und jetzt Inkasso? Mach doch nicht noch so einen Sch#, was soll das außer Ärger bringen?

Als 23-jährige/r hast Du keinen Anspruch mehr auf Aufnahme in die Familienversicherung ( GKV ) eines Elternteiles.

Und ja - selbstverständlich sind auch Deine Beiträge für die Zeit Deines Auslandsaufenthalten nachzuentrichten, denn Dein regelmäßiger Aufenthaltsort ist Deutschland.