anzügliche bemerkung kündigungsgrund in probezeit ausbildung?
habe in der berufsschule zu einem sitznachbarn gesagt: wie findest du die? dann hat er mich gefragt wie ich sie finde. ich habe gesagt: gesicht gefällt mir nicht, aber sie hat einen guten vorbau, also krassen busen. ich habe nur mit ihm darüber geredet. dann hat er es wohl weitererzählt und ein mädl (nicht um die es geht) hat es mitbekommen und mir gedroht es zu petzen. sie meinte ich würde fliegen. ich kann das nicht glauben, aber in unserer woken gesellschaft kann das sein. wie seht ihr das?
2 Antworten
Innerhalb der Probezeit kannst du immer fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Wenn du so ein Unsinn von dir gibst, kannst du also schon mit Konsequenzen rechnen.
Nach der Probezeit sieht das anders aus:
Beleidigungen oder herabsetzende Äußerungen gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung. Allerdings ist vorher eine Abmahnung nötig.
Trotzdem solltest du dich danach nicht wie eine Sau verhalten.
Du brauchst in der Probezeit keinen Kündigungsgrund. Aber deine Arbeitskraft wird gebraucht. Kommt also drauf an an wen du geraten bist und wie diese.Person reagiert. Kann genauso gut sein, sie versteht, dass du privat geredet hast und niemanden schlecht behandeln wolltest. Und lastet das eher dem Freund, der für stunk sorgt oder der Freundin an. Sofern deine Schilderung der Dinge stimmt. Hoffentlich ist dir das eine Lehre und du passt in Zukunft auf was du wie zu wem sagst.