Anzeige wegen schlechter Google Bewertung?

6 Antworten

Diese Leute schreien nur dummes Zeug um einzuschüchtern und haben am Ende eh nicht den Ar$ch in der Hose um was zu unternehmen. Davon abgesehen kann man nur gegen Bewertungen klagen in denen beleidigt wird oder FALSCHE Tatsachen angegeben werden. Bei allem anderen schneidet er sich selbst ins Fleisch und ich nehme an, dass er das acuh weiß, da er sonst nicht versuchen würde dich einzuschüchtern.

Zuerst: bei so langen Texten bitte Absätze einfügen, sonst kann man es kaum lesen!

Hier gelten zwei Dinge:

1.) Ihr habt einen Werkvertrag geschlossen, den muss die Werkstatt erfüllen. Macht sie das nicht oder schlecht, muss sie nachbessern. Andernfalls kannst Du sogar (sofern entstanden) Schadensersatz fordern.

2.) Du kannst und darfst Bewertungen im Internet erstellen, auch wenn diese negativ sind. Sie dürfen aber nie beleidigend sein oder nicht den Tatsachen entsprechen. Wenn es sich (auch das beschreibst Du) um einen (belegbaren) Tatsachenbericht handelt, musst Du Dir (zivilrechtlich) sicherlich keine Gedanken machen.

Wie der Betrieb reagiert weil er sauer ist, steht wieder auf einem anderen Blatt. Deine rechtlichen Möglichkeiten sollten aber hier durch einen Anwalt geprüft werden. Ggf. kann das Gerät bei einer Fachwerkstatt repariert und von der bisherigen Werkstatt die Mehrkosten als Schadensersatz eingefordert werden.

Meistens ist aber bei solchen dubiosen Kameraden nicht viel zu holen.


Jensjens89 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 10:52

Tut mir leid das ich die Absätze vergessen habe.

Aber er darf doch nicht einfach sagen das wäre nur noch kulanz und die gibt's nicht wegen der Bewertung? Das Glas löst sich ja nicht selbst, auch wenn es runter gefallen wäre, sondern bricht? Das kann er doch nicht so drehen dass es nur kulanz ist?

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Esskah  13.03.2017, 11:13
@Jensjens89

Was er sagt und was es tatsächlich ist können unterschiedliche Dinge sein.

Den rechtlichen Aspekt habe ich unter 1.) geschrieben.

§ 631 BGB regelt was zu tun ist (Reparieren und Reparatur bezahlen).
§ 633 BGB regelt, ob es sich um einen Mangel handelt
§ 634 BGB regelt, was im Fall eines Mangels passieren kann

hier steht dann, dass Du gem § 635 BGB Nacherfüllung fordern kannst. Das hat mit Kulanz also nichts zu tun sondern Du forderst ein vertragliches Recht ein.

So: entweder er macht es oder nicht. Falls nicht, könntest Du das Recht erstreiten. Da spielt die Bewertung keine Rolle.

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Warum lässt Du Dich mit denen auf einen Handel mit der Bewertung ein?

Ich wäre da nie wieder hingegangen und hätte die Bewertung stehen gelassen. So haben die jetzt eine bessere Bewertung als verdient.

Und Du hat immer noch keine ordentliche Reparatur.


Jensjens89 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 10:41

NAber weil sie sonst ja nicht das handy repariert hätten. Ich wollte die dann ändern, wenn ich das Handy zurück habe

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nurlinkehaende  13.03.2017, 10:43
@Jensjens89

Du hast doch gewusst, dass die es nicht ordentlich hinbekommen und Spielchen sollte man nie machen.

Entweder ordentliche Reparatur und dann die Bewertung ergänzt oder Bewertung stehen lassen und woanders wirklich reparieren lassen.

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Esskah  13.03.2017, 10:44
@Jensjens89

dafür wäre nicht die Bewertung eine gute Grundlage gewesen, sondern der geschlossene Werkvertrag mit seinen Verpflichtungen daraus.

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Nein, es gibt keine Anzeige, allein schon weil es Zivilrecht ist und kein Strafrecht.

Sofern du in der Bewertung den tatsächlichen Verlauf/Reparatur angeben hast, so ist das eine Tatsachenbehauptung und eben von der Meinungsfreiheit gedeckt.


Esskah  13.03.2017, 10:45
Nein, es gibt keine Anzeige, allein schon weil es Zivilrecht ist und kein Strafrecht.

Was hat das damit zu tun?

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Jewi14  13.03.2017, 10:46
@Esskah

Lese die Überschrift durch und du weißt es!

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die können dir gar nichts solange da die wirklichen Tatsachen und keine Beleidigungen enthalten sind ist alles völlig legitim.