Anzeige wegen schlechter Google Bewertung?
Also, ich habe bei einer Werkstatt mein Handy reparieren lassen, da der Bildschirm und das hintere Glas kaputt waren. Als ich es abgeholt habe, habe ich bezahlt und alles war gut. Abends fing das hintere Glas an sich zu lösen, und brach. Den nächsten Tag, löste sich der Bildschirm teilweise. Ich rief die Werkstatt an, und konnte es kurz später wieder zum nachbessern bringen. Nach wenigen Tagen konnte ich es wieder abholen, und war glücklich, bis ich abends sah, dass der Bildschirm immer noch nicht war. Das hintere Glas war das alte, weil sie meinten es wäre runter gefallen. Ich rief an, der Mitarbeiter meinte dass das nicht sein kann, und ob ich mit dem Fingernagel dazwischen gegangen sei! Natürlich nicht! Ich brachte es erneut zum nachkleben. Beim abholen war an einer Ecke des Bildschirms kleber, aber man konnte immernoch zwischen Glas und Gehäuse ins Telefon sehen. Es blieb wieder da. Ich verfasste eine Bewertung, wo der bisherige Verlauf drin stand, keine falschen Tatsachen, und keine beleidigungen oder ähnliches. Nach 2 Wochen fragte ich nach, und der Mitarbeiter meinte, es wäre keine Garantie, es würde vom runter fallen kommen, sie wollten es aus kulanz trotzdem reparieren, aber wegen der harten Bewertung nicht. Würde ich die löschen, da sie dem Geschäft schadet, könnte man über kulanz reden. Ich verfasste eine positive, und sollte aus kulanz das hintere Glas auch neu bekommen. Als ich das Handy wieder abholen konnte, waren Bildschirm und hinteres Glas schief eingeklebt, sodass es überstand, und auf der anderen Seite eine Lücke war. Als ich nach dem Warum fragte, meinte der Mitarbeiter das wäre ein Geschenk!! Und ob es mir nicht gefällt. Als ich das verneinte, wollte er es wieder haben. Sie würden jetzt die alten Teile einbauen wieder, und ich solle dem Chef ne Mail schreiben wann ich es wieder bekomme. Ich war entsetzt, und meinte dass meine Bewertung dann auch ein Geschenk ist, woraufhin er über den Parkplatz brüllte, dann würde ich eine Anzeige bekommen, weil ich der Firma schaden würde! Das kann doch nicht sein Ernst sein? Na klar kommt die Bewertung dann nicht gut, aber ich finde zukünftige Kunden sollten davon erfahren oder? Kann er mich wirklich anzeigen deswegen? Dafür dass die Arbeit nicht vernünftig war, habe ich Zeugen, und auch Fotos...
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Oflinitrium2/1479344002641_nmmslarge__0_150_559_559_4e6ef7320f20947041c54e815e2b2ca4.jpg?v=1479344003000)
Diese Leute schreien nur dummes Zeug um einzuschüchtern und haben am Ende eh nicht den Ar$ch in der Hose um was zu unternehmen. Davon abgesehen kann man nur gegen Bewertungen klagen in denen beleidigt wird oder FALSCHE Tatsachen angegeben werden. Bei allem anderen schneidet er sich selbst ins Fleisch und ich nehme an, dass er das acuh weiß, da er sonst nicht versuchen würde dich einzuschüchtern.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zuerst: bei so langen Texten bitte Absätze einfügen, sonst kann man es kaum lesen!
Hier gelten zwei Dinge:
1.) Ihr habt einen Werkvertrag geschlossen, den muss die Werkstatt erfüllen. Macht sie das nicht oder schlecht, muss sie nachbessern. Andernfalls kannst Du sogar (sofern entstanden) Schadensersatz fordern.
2.) Du kannst und darfst Bewertungen im Internet erstellen, auch wenn diese negativ sind. Sie dürfen aber nie beleidigend sein oder nicht den Tatsachen entsprechen. Wenn es sich (auch das beschreibst Du) um einen (belegbaren) Tatsachenbericht handelt, musst Du Dir (zivilrechtlich) sicherlich keine Gedanken machen.
Wie der Betrieb reagiert weil er sauer ist, steht wieder auf einem anderen Blatt. Deine rechtlichen Möglichkeiten sollten aber hier durch einen Anwalt geprüft werden. Ggf. kann das Gerät bei einer Fachwerkstatt repariert und von der bisherigen Werkstatt die Mehrkosten als Schadensersatz eingefordert werden.
Meistens ist aber bei solchen dubiosen Kameraden nicht viel zu holen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was er sagt und was es tatsächlich ist können unterschiedliche Dinge sein.
Den rechtlichen Aspekt habe ich unter 1.) geschrieben.
§ 631 BGB regelt was zu tun ist (Reparieren und Reparatur bezahlen).
§ 633 BGB regelt, ob es sich um einen Mangel handelt
§ 634 BGB regelt, was im Fall eines Mangels passieren kann
hier steht dann, dass Du gem § 635 BGB Nacherfüllung fordern kannst. Das hat mit Kulanz also nichts zu tun sondern Du forderst ein vertragliches Recht ein.
So: entweder er macht es oder nicht. Falls nicht, könntest Du das Recht erstreiten. Da spielt die Bewertung keine Rolle.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/nurlinkehaende/1569144525883_nmmslarge__0_0_292_292_6b0682fddc39e1c1719fd39cc19dde8a.png?v=1569144526000)
Warum lässt Du Dich mit denen auf einen Handel mit der Bewertung ein?
Ich wäre da nie wieder hingegangen und hätte die Bewertung stehen gelassen. So haben die jetzt eine bessere Bewertung als verdient.
Und Du hat immer noch keine ordentliche Reparatur.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
NAber weil sie sonst ja nicht das handy repariert hätten. Ich wollte die dann ändern, wenn ich das Handy zurück habe
![](https://images.gutefrage.net/media/user/nurlinkehaende/1569144525883_nmmslarge__0_0_292_292_6b0682fddc39e1c1719fd39cc19dde8a.png?v=1569144526000)
Du hast doch gewusst, dass die es nicht ordentlich hinbekommen und Spielchen sollte man nie machen.
Entweder ordentliche Reparatur und dann die Bewertung ergänzt oder Bewertung stehen lassen und woanders wirklich reparieren lassen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
dafür wäre nicht die Bewertung eine gute Grundlage gewesen, sondern der geschlossene Werkvertrag mit seinen Verpflichtungen daraus.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/4_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Nein, es gibt keine Anzeige, allein schon weil es Zivilrecht ist und kein Strafrecht.
Sofern du in der Bewertung den tatsächlichen Verlauf/Reparatur angeben hast, so ist das eine Tatsachenbehauptung und eben von der Meinungsfreiheit gedeckt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, es gibt keine Anzeige, allein schon weil es Zivilrecht ist und kein Strafrecht.
Was hat das damit zu tun?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ToMxLoNG/1634579516327_nmmslarge__413_676_2060_2060_9d5851c636d5751e02acff16dea66238.jpg?v=1634579517000)
die können dir gar nichts solange da die wirklichen Tatsachen und keine Beleidigungen enthalten sind ist alles völlig legitim.
Tut mir leid das ich die Absätze vergessen habe.
Aber er darf doch nicht einfach sagen das wäre nur noch kulanz und die gibt's nicht wegen der Bewertung? Das Glas löst sich ja nicht selbst, auch wenn es runter gefallen wäre, sondern bricht? Das kann er doch nicht so drehen dass es nur kulanz ist?