Anzeige wegen live stream?

2 Antworten

Grundsätzlich sind Live-Streams genau so wie Bilder, Filme und Musik im Internet urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, das unerlaubte Mitschneiden und das Nutzen und Verbreiten dieser Mitschnitte sind grundsätzlich nur möglich, wenn Sie dazu das Einverständnis der Rechteinhaber eingeholt haben.

Man kann jeden wegen allem anzeigen. Du hast hier aber natürlich keine Straftat begangen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Weiss alles, war Genasium

maximarode 
Beitragsersteller
 25.11.2024, 12:06

Vielen Dank, dann habe ich es richtig verstanden.