Anzeige möglich? Oder nicht? Hilfe

2 Antworten

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Selbstverständlich. Du verübst eine Sachbeschädigung an seiner Kleidung. Wenn du es absichtlich machst ist es Vorsatz. Das ist eine Straftat.

Unter Umständen ist es zudem auch eine Körperverletzung, wenn durch diesen Eingriff das körperliche Wohlbefinden des "Opfers" beeinträchtigt ist. Es muss also nicht ein tatsächlicher Schmerz zugefügt werden. Wenn das Opfer danach beispielsweise nass und fleckig durch die Öffentlichkeit nach Hause muss, so kann das eine große Demütigung und somit eine große psychische Belastung für ihn sein. Es ist eine herabwürdigende Handlung und Beleidigung.

Laut einem Gerichtsurteil ist allein schon das Anpusten mit Zigarettenrauch in das Gesicht jemand anderen eine Körperverletzung.

Klar geht das, das ist aber so absurd das die Anzeige fallen gelassen wird.