Angebliche Beleidigung?

5 Antworten

Das ist ja wohl extrem albern!

Das war ein fremder Mann, der gerade untätig war - wieso fühlt der sich da angesprochen und selbst wenn er gemeint gewesen wäre - selbst wenn es ERNST gemeint gewesen wäre, könnte er auch ganz einfach nachfragen (wenn es ihn stört oder interessiert), warum sie findet, dass er ein Depp ist!

Wie kann man aus so etwas nur so ein "ernstes" Drama machen - gleich mit einer Anzeige drohen, obwohl es erstens Spaß gewesen sein könnte und er womöglich gar nicht gemeint war? Der hat doch Probleme! Liebt sich selber nicht oder so was...

Das ist eine absolut übertriebene Reaktion... ganz egal, was ein anderer Mensch auch über mich oder zu mir sagen würde, ich würde halt einfach nachfragen, warum er so über mich denkt oder wie das gemeint war... vielleicht wäre es mir auch egal - wenn kein Gespräch zustande kommt... ich muss den ja nicht heiraten.. Fertig - so einfach ist das... durch Kommunikation lassen sich alle Probleme popeleinfach aus der Welt schaffen.

Wenn die Polizei bei so einer Anzeige keinen Lachanfall kriegt, dann haben die wohl auch Probleme... so was kann man ja wohl nicht ernst nehmen... Da draußen gibt es große Ungerechtigkeiten und Menschenrechtsverletzungen um die man sich kümmern kann - aber über so was? Da kann man dem Mann nur empfehlen mal die deutsche Sprache zu lernen, damit er solche Kleinigkeiten ausquatschen kann - oder vielleicht ein Psychologe für ihn, der ihm dabei hilft, nicht alles so persönlich und schlimm zu nehmen...

Und was ist mit den Zeugen? Die Verhalten sich dann - meiner Meinung nach - allesamt wie Kindergartenkinder... die haben keine Reife...

Es kann eine Anzeige erfolgen.

Das "Opfer" muss nun innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis der Tat einen Strafantrag bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen. ( § 194 StGB )

Macht er das nicht, ist die Strafverfolgung juristisch verjährt.

Die Polizei wird bei rechtzeitigen Strafantrag deine Freundin eventuell als Beschuldigte vorladen. Sie soll auf keinen Fall zur Polizei gehen. Niemand sollte bei der Polizei aussagen.

Es ist keine Pflicht trotz schriftlicher Vorladung bei der Polizei zu erscheinen oder zur Tat auszusagen. Jedes Wort bei der Polizei ist eins zu viel.

Die Polizei schließt die Ermittlungen dann ohne die Aussage der Freundin ab und schickt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob sie nach § 170, Absatz 1 StPO Anklage erhebt oder das Verfahren nach § 170, Absatz 2 StPO mangels öffentlichen Interesse einstellt.

Meiner Meinung nach hat der Typ einen gehörigen Schaden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__194.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

Kommt es zum Gerichtsverfahren, dürfte deine Freundin zum Tatvorwurf die ganze Zeit schweigen.

Hier würde ich aber empfehlen so auszusagen, wie es eben war und dich als Zeuge zu benennen.

Eine Strafe wegen der "Beleidigung" sollte man niemals akzeptieren.


Manuel442279 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 01:10

Vielen Dank, für diese ausführliche Antwort!
Leider kann man den "Danke" Knopf nur 1x drücken!

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dataways  15.04.2016, 19:06
@Rechtsgelehrter

Vorsicht bei Ratschlägen von "Rechtsgelehrter"! Dahinter versteckt sich ein rechtskräftig verurteiler Straftäter mit dem Pseudonym Maik Silber. Einfach mal Googeln und dann überlegen, ob seine Ratschläge ernstzunehmen sind.

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Nein. Es lässt sich ja ziemlich leicht aufklären, das das ganze nur ein Missverständnis war. Wenn deine Freundin eine Vorladung zur Polizei erhält, muss sie da den Sachverhalt schildern. Da kann sie dann sagen, das sie dich gemeint hat und nicht diesen Mann. Du wirst dann befragt werden. Sobald du die Aussage von deiner Freundin bestätigt hast, ist alles okay und die Sache hat sich erledigt.

Da wird gar nichts passieren. 

Deine Freundin hätte den Mann ignorieren sollen und weggehen.

Nein da du ja ebenfalls zeuge bist und der anruf auf dem einzelverbindungsnachweis ist.

Ich würde raten kabellose headsets in der öffentlichkeit momentan noch bleiben zu lassen. Andere leute, vor allem alte und ältere schauen einen an als wäre man völlig irre xD die kapieren nicht, dass man telefoniert. Ich wurde darauf sogar mal angesprochen "ob ich hilfe brauche" lawl xD

Ein bisschen abwarten...bis die alten tot sind xD

Hab natürlich noch in nem kurort gewohnt (aufgrund der arbeit) mit leuten über 70+


Manuel442279 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 01:02

Daran habe ich gar nicht gedacht.

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