An zahlungstatt?

2 Antworten

Da steht:

Du bekommst nichts, musst allerdings auch nichts zahlen.

es fehlen zum decken aller Außenstände knapp 32k, das vorhanden Vermögen wird dazu benutzt, das Begräbnis und die Prozesskosten zu decken, was übrigbleibt bekommen die Gläubiger, entsprechend ihrem Anteil an den Schulden.

Beispiel: 1 Gläubiger 20 k, einer 30 k, einer 10 k

Verhältnis 2 zu 3 zu 1 , 6 Teile und jeder bekommt etwas ab.

Wie ich das (ohne Kenntnis des österreichischen Erbrechts) verstehe:

Vom vorhanden Vermögen werden erst mal die Verfahrens- und Bestattungskosten gedeckt. Der Rest wird anteilig auf die Gläubiger verteilt, sodass diese zumindest einen gewissen Teil ihrer Forderungen bezahlt bekommen.

Die Erben gehen leer aus, müssen aber auch nicht für die restlichen Schulden einstehen.