Amazon verkauf?

2 Antworten

Das wäre dann eindeutig gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du bist volljährig, hast einen Gewerbeschein sowie fundierte kaufmännische Kenntnisse und versteuerst Deine Einnahmen fein säuberlich?

Dann steht dem eigentlich nichts im Wege.

Und falls nicht, dann solltest Du das tunlichst bleiben lassen, das könnte Dich nämlich die finanzielle Existenz der nächsten Jahre kosten.

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Ach ja:

...ich bin in der 10. Klasse in der Realschule...

Damit dürfte sich Deine Frage erledigt haben.

Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und die Einnahmen versteuerst, ist das kein Problem. Als Händler haftest Du allerdings auch für die verkaufte Ware.