Als Soldat eigens Haus?
Ich habe mich gefragt ob man als Soldat ein eigenes Haus haben kann, da man doch auch versetzt werden kann
3 Antworten
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Wer verheiratet ist oder sogar Kinder hat unterliegt dem Schutz nach Artikel 6 des Grundgesetzes grade bei Versetzungen. Als Alleinstehender ohne Familie würde ich daher jedoch die Mietwohnung besser weiterhin in Betracht ziehen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ponter
bestätigt
Von
Experte
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Klar kann man das. Wer soll es einem verbieten?
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Kannst Du. Bei Versetzung verkaufst Du das alte und kaufst ein neues in der neuen Region.