Aktiengesellschaft - Grundkapital?
Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage bezüglich des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft.
Wenn ich zu zweit eine Aktiengesellschaft gründe und jeweils 25000 Aktien zu je einem Euro an beide Personen ausgebe, habe ich ja ein Grundkapital (Mindestbetrag) in Höhe von 50000 Euro.
Wenn ich jetzt weitere Aktien an andere Personen ausgeben möchte, erhöht sich auch das Grundkapital.
Diese weiteren Aktien dürfen meines Wissens nach von den Aktionären jederzeit wieder liquidiert werden. Wichtig ist nur, dass das Grundkapital 50000 Euro nicht unterschreitet.
Ist das so korrekt?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/weisserMann04/1684536131841_nmmslarge__676_231_1903_1903_a74dda6d4143ed4e427217f85456d138.jpg?v=1684536132000)
Das stimmt so nicht ganz. Hat die Aktie einen Nennwert, dann bestimmt die Zahl der Aktien direkt das Grundkapital. Deswegen haben viele große Unternehmen Aktien ohne Nennwert. Dann kann die Zahl der Aktien alleine verändert werden ohne gleichzeitig das Grundkapital zu verändern.
Aber ich bin kein Jurist. Habe nur Aktien.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, Aktien kann man nicht einfach so liquidieren, das hängt davon ab, was dazu in der Satzung der AG steht - und daran denken, Änderungen beim Stammkapital müssen ja auch ins Handelsregister eingetragen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Jederzeit eben grundsätzlich nicht, nur darf beim Rückkauf/der Einziehung von Aktien, was zudem eines HV-Beschlusses bedarf, das Mindestkapital nicht unterschritten werden.
Genau das habe ich aber gelesen. Es können nach dem Mindestbetrag von 50000 Euro weitere Aktion ausgegeben werden, was natürlich klar ist. und diese können wiederum jederzeit liquidiert werden.