Abtrittserklärung bei eBay Kleinanzeigen?

3 Antworten

die Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich von Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler  gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf Ihren Käufer über. Ihr Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht. 

Sie können die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn Sie diese auf Ihren Käufer mittels einer Abtretung übertragen. Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen. Möglich ist auch eine Ermächtigung Ihres Käufers, dass diese die Gewährleistungsansprüche in Ihrem Namen geltend machen kann. 

Falls Sie die Gewährleistungsansprüche weitergeben möchten, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Kaufvertrag mit dem Händler dies auch zulässt. Eine Abtretung kann ggfls. ausgeschlossen sein oder unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers stehen. 

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe 

mit freundlichem Gruß 

Kaussen 
Rechtsanwalt

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-bei-Weiterverkauf--f80378.html

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eBay-Kleinanzeigen ist nicht eBay!

Die Anmeldungen erfolgen anonym.

Bitte bei eBay-Kleinanzeigen nur Waren gegen Geld = kein Versand.

eBay-Kleinanzeigen schreibt in den Sicherheitshinweisen:

eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.

eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt.

Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.

Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt..

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html


Das Angebot scheint irgendwie zu gut aus, um wahr zu sein?

Und das erklärt schon alles. Was zu gut ist,um wahr zu sein, wird nicht wahrer werden.

Lass es bleiben.

Du kennst den Interessenten am anderen Ende nicht, denn die Anmeldungen bei ebay-Kleinanzeigen können anonym erfolgen.

Ich würde darauf nicht eingehen. Entweder er holt ihn bei Dir ab und Du gibst ihm die Möglichkeit zur Überprüfung oder er lässt es bleiben. Was soll denn die Abtretungserklärung für einen Sinn habenn?


icar74 
Beitragsersteller
 18.09.2016, 19:50

Das ist was mich stutzig macht :)