Absage wg Polizeiärztl. Untersuchung, was dann?

4 Antworten

In BW ist die Polizei bei der ärztlichen Untersuchung sehr pingelig. Ich hatte mich als jugendlicher auch mal dort beworben, hatte für den mittleren Dienst eine Direktzusage, wurde aber letztlich weil ich 2kg zu schwer war nicht eingestellt.

Zudem wird die Polizeidiensttauglichkeit von der PDV300 geregelt, welche bundesweit gültig ist. Jedoch sind in manchen Ländern oder bei der Bundespolizei die Ärzte nicht so pingelig. Dir und deinem Freund sollte aber klar sein, dass die Bundespolizei etwas komplett anderes ist als die Landespolizei. Es gibt noch 15 andere Länder, wenn es sein Traumjob ist sollte er dafür auch mal in einem anderen Land sein Glück versuchen.

Er sollte mal bei der Einstellungsbehörde nachfragen, ob eine Operation + entsprechende Befunde, die Beurteilung der Behörde ändern würden.

Die Kriterien für die (Polizei)diensttauglichkeit sind in entsprechenden Vorschriften geregelt.

Bei der Bundespolizei und der Bundeswehr kannst Du davon ausgehen, dass es so was Ähnliches gibt.

Ob Widerspruch oder nicht, das hängt zum Teil vom Landesrecht ab. In manchen Ländern wurde es abeschafft, so dass Du Klagen musst.

Enthält denn der "Ablehnungsbescheid" eine Rechtsmittelbelehrung?

Und Jule, im Regelfall wirst Du im Netz nicht fündig, Derartige Vorschriften sollen nicht ins Netz gestellt werden.


trixieminze  05.04.2012, 14:37

Was ist eine Einstellungsbehörde ?

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jule7777 
Beitragsersteller
 05.04.2012, 11:49

Ablehnung hat er noch nicht erhalten, aber der Arzt hat es angedeutet..Denke sein Einstellungsberater kann uns da weiterhelfen. Also bei der Bundespolizei steht auf der Homepage nichts von Krampfadern und Co als Ausschluss, aber logisch wäre es ja?! Danke für Deine schnelle Antwort. Werden alle Hebel in Bewegung setzen!

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Take777  05.04.2012, 12:03
@jule7777

Die Kriterien für die Polizeidienstuntauglichkeit sind in der PDV 300 geregelt und Du kannst sie nur auszugsweise im Netz lesen.

Der Einstellungsberater dürfte weniger hilfreich sein. Passende Ansprechpartner wäre der medizinische Dienst der Einstellungsbehörde.

PDV 300 (Auszug):

http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/wir-ueber-uns/zse/berufsinfos/hinweise_zur_polizeidiensttauglichkeit___augen.pdf?start&ts=1319643269&file=hinweise_zur_polizeidiensttauglichkeit___augen.pdf

Vorwiegend geht es nicht darum, was Dein Freund hat, sondern was daraus gesundheitlich entstehen kann.

So ein polizeiärztliches Gutachten, kannst Du allenfalls dann kippen, wenn ein auf dem Gebiet erfahrener Spezialist (ich sag mal Koriphäe), der möglichst einen sehr guten Namen hat, bei Deinem Freund zu einem anderen Ergebnis kommt als der Polizeiarzt.

Ich drück euch die Daumen.

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Klingt verworren , erst die Zusage , dann die Untersuchung ! Und warum wollt IHR dagegen vorgehen , so mit vereinten Kräften !? Wogegen vorgehen , eine Zusage ist doch kein Verwaltungsakt !? Außerdem gibt es den Widerruf !

Wenn dieses "Knötchen" von Varizen kommt: die kann man wegspritzen. Geht noch am selben Tag, und weg sind sie. Abgesehen davon würde ich ein Knötchen aus Eigeninteresse untersuchen lassen. Wenn da nichts weiter ist: Attest geben lassen und "bitte,bitte" machen, nicht etwa Widerspruch einlegen. Handle sofort!