Abofalle der FAZ, Hilfe!?
Habe einen Promoter der FAZ auf der Straße getroffen, der meinte ich könne die FAZ kostenlos testen (2 Wochen). Er hatte dabei mündlich betont, dass es unverbindlich sei und auch keiner Kündigung bedarf, also habe ich unterschrieben. Jedoch habe ich das Kleingedruckte nicht gelesen und habe eine Rechnung bekommen.
ABER: Weder die Mitarbeiternummer wurde vom Promoter eingetragen, noch eine Unterschrift von Ihm ist zu finden.
Werde bei FAZ anrufen und mich beschweren, doch wie sind die Erfolgsaussichten? Es MUSS doch eine Unterschrift von beiden Parteien vorhanden sein?!
4 Antworten
Wenn es erst 14 Tage her ist: Eine formlose Widerrufserklärung schicken. Wenn es weniger als eine Jahr her ist: Schicke eine 0 Anfechtungserklärung nach 143 BGB in der du darlegst dass du vom Promoter beim Betragsabschluss arglistisch nach 123 BGB getäuscht worden bist.
Wenn jemand bei dir den Irrtum hevorruft dass dieser Vertrag keiner Kündigung bedarf und alles unverbindlich ist, hast du natürlich das Recht den Vertrag anzufechten und so zu beenden. Wenn sie die Anfechtung nicht akzeptieren sollten nimm dir am besten einen Anwalt (FAZ ist teuer und das kann sich das echt lohnen). Das ist natürlich keine Rechtsberatung.
Wann hast denn unterschrieben?
Du hast auf jeden Fall 2 wochen Kündigungsfrist.
Und die sofort morgen per Einschreiben mit Rückschein an die FAZ senden.
Telefonieren bringt nix. Mach das unbedingt schriftlich.
LG
Ja da hast recht. Es heisst Wiederrufsrecht. War gestern nacht bissel spät.
Aber meistens sind die so schlau, und tragen entweder irgendein Datum ein oder versenden es erst nach 2 Wochen.
Also entweder wiederufen, oder falls die 2 Wochen rum sind SOFORT schriftlich zum nächsten Termin kündigen. Da am Besten mit eintragen des Datums.
Und für die Zukunft: Nix mehr auf der Strasse oder im Einkaufszentrum unterschreiben.
Man hat 2 Wochen Widerrufsrecht. Und muss das auch so erklären Kündigung ist im Vertrag festgeschrieben und richte sich nach den Vertragbedingungen. Das mit dem Einschreiben ist aber auf jedem Fall empfehlenswert.
Kommt drauf an, wie lange das her ist, vielleciht kannst Du wiederrufen. Sollte im Kleingedruckten stehen
Hi, mir ist das gleiche passiert.Ich hab jetzt 160 € gezahlt und noch eine völlig willkürliche Rechnung über 50 € dazu bekommen. Wenn es noch mehr Fälle wie uns gibt, kann man damit an die Presse, bzw.eine Sammelklage einleiten.Solltest du daran Interesse haben,melde dich einfach bei mir.
LG