Ab wie vielen jahren darf man zeitungen austragen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber1_4.html

Sofern der Personensorgeberechtigte einwilligt, dürfen Kinder ab 13 Jahren für leichte und für Kinder geeignete Arbeiten beschäftigt werden – insbesondere zählen hierzu Nebenjobs als Zeitungsausträger oder auch Beschäftigungen in der Landwirtschaft. Aber auch in diesen Ausnahmefällen darf dieser Nebenjob nicht länger als zwei Stunden täglich, nicht vor dem Schulunterricht (und natürlich keinesfalls während des Unterrichts) und nur zwischen 8 und 18 Uhr erfolgen.


critter  22.10.2011, 12:14

Danke für das Sternchen! :-)

0

14^^ wegen Versicherung und so..

ab 13 ist das möglich, zumindest in Bayern