Ab wie viel Jahren darf man kleine Nebenjobs, wie gassi gehen machen?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Ab 13 75%
Ab 14 25%
Ab 12 0%

6 Antworten

Ab 13

Laut Gesetz sind Nebenjobs / Ferienjobs ab 13 Jahre erlaubt. Du kannst ab 13 J. offiziell in Firmen, Supermärkte und allgemein im Gewerbe arbeiten. Ich sage dir mal was das Gesetz genau sagt.

Nebenjob / Ferienjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern), soweit die Beschäftigung leicht und geeignet ist.

Du darfst laut Gesetz 2 Stunden pro Tag arbeiten. Jedoch nicht vor der Schule und nicht nach 18 Uhr. Auch am Wochenende (Sa + So.) darfst du nicht arbeiten. Ausnahme: Im landwirtschaftlichen Betrieb darf bis zu 3 Stunden pro Tag geholfen werden.

Grund hierfür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 2+ § 5 JArbSchG) :
(1) Kind (Sorry, so lautet das Gesetz ;) ) im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Viel Glück, viel Erfolg


Tommyboy12345 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 14:04

Danke für deine ausfühliche Antwort! Dir auch einen schönen Erfolg!!!

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Wenn Dir die Oma, Nachbarn, ..., ihren Hund anvertrauen, dürftest Du den auch mit 10Jahren Gassi führen.

Der Halter ist dafür verantwortlich. Das erhaltene Geld, musst Du ja nicht beim Finanzamt angeben - wäre ja noch schöner!


Gassi gehen juckt eigentlich keinen (trz. Wäre 12-16 ein gutes alter).Darfst halt nicht jedem sagen das du dafür Geld bekommst


Tommyboy12345 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 19:10

Danke Bro

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Lavendelelf  19.06.2016, 23:52
@Tommyboy12345

??? Bro liegt leider falsch und sollte sich mal das Jugendarbeitsschutzgesetz lesen. Ab 13 J. darf man offiziell Arbeiten.

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Hab ich auch schon drüber nachgedacht(bin 13) Nebenjobs kannst du machen bis 200€ im Monat, also ja


Lavendelelf  19.06.2016, 23:45

Bis 200,- € im Monat? Wo hast du diese falsche Info denn her? Wo steht das geschrieben?

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Tommyboy12345 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 19:11

Ich danke dir

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übrigens darf es kein offizieller Job sein, irgendwann kammt dir das Finanzamt auf die Schliche...


Lavendelelf  19.06.2016, 23:46

Deine Antworten sind fahrlässig falsch. Lese dir besser mal das 
Jugendarbeitsschutzgesetz durch.

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