Ab welchem Alter werden die Sünden im Islam aufgezählt?

2 Antworten

Die Rechtschaffenspflicht beginnt ab der Pubertät bzw. Geschlechtsreife.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Buloogh (Reife/Pubertät) zu bestimmen.

  1. Körperliche Reife
  2. Reife nach Alter

Nach der Scharia gilt ein Junge als baligh (reif), wenn er Ihtilaam (feuchte Träume) hat oder geschlechtsreif wird (Samenerguss). Dies wird als körperliche Reife bezeichnet. Wenn ein Junge jedoch bis zum Alter von 15 Jahren nicht körperlich reif ist, betrachtet die Scharia ihn ab dem Alter von 15 Jahren als Baligh.

Ein Mädchen gilt als baligh (in der Pubertät), wenn sie Haidh (Menstruation) hat oder geschlechtsreif wird. Wenn sie bis zum Alter von 15 Jahren keine Menstruation hat, gilt sie als Baligh und alle Gesetze der Scharia gelten für sie. (Shaami Bd. 6 Seite 580 H M Saeed)

Die obige Regelung von 15 Jahren wurde durch den Hadith von Abdullah bin Umar (Radiallahu Anhu) hergeleitet. Anlässlich von Uhud stellte er sich Rasulullah (ṣallallāhu 'alayhi wa sallam) vor, um an dem Feldzug teilzunehmen, als er 14 Jahre alt war. Rasulullah (ṣallallāhu 'alayhi wa sallam) erlaubte es ihm nicht, da er zu klein war. Im folgenden Jahr stellte er sich bei einer anderen Expedition vor und Rasulullah (ṣallallāhu 'alayhi wa sallam) akzeptierte seine Teilnahme.

Die Fuqahaa leiten aus dem obigen Zitat ab, dass das Alter für die Volljährigkeit bei Mädchen und Jungen 15 Jahre beträgt. (Shaami Vol.6 Seite 581 H M Saeed)

Wā Allāhu a'lam - und Allah weiß es am besten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Auf der Suche nach Islamphobisten. Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Ab der Geschlechtsreife.

Also bei der Frau ab der ersten Menstruation und beim Mann ab dem ersten Samenerguss.