ab wann spricht man von einer fernreise?

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Nach dem Personenbeförderungsgesetz gilt als Fernverkehr, was kein Nahverkehr mehr ist (§ 42a PBefG).

Als Nahverkehr im Sinne des Gesetzes gilt "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt." (§ 8 (1) PBefG).

http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/


Sobald es sich nicht mehr um den Personennahverkehr handelt.


diebuschmensch 
Beitragsersteller
 17.09.2013, 16:36

das heißt?

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glaube ab 300-350 KM...