ab wann kann ich Bliendengeld beantragen.

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Für den Bezug von Blindengeld muss das Augenlicht vollständig erloschen oder die Sehschärfe auf beiden Augen auf 1/50 (2 %) herabgesetzt sein. Als blind werden auch Personen mit einer beidseitigen Zerstörung der Sehzentren (sog. Rindenblindheit) angesehen. Bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte darf die Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 1/20 (5 %) betragen. Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich einschränken, können einen Leistungsanspruch haben. Das Sehvermögen ist durch eine augenfachärztliche Bescheinigung nachzuweisen, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen Bl (blind) eingetragen.

Höhe der Leistungen ab dem 01.07.2014

  • Blindengeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 320,81 Euro
  • vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres: 640,51 Euro
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres: 473,00 Euro

korn17  15.08.2014, 17:52

Danke für den Stern ;)

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Blindengeldblind ist, „wem das Augenlicht vollständig fehlt.Als blind gilt auch, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 (1/50) betraegt.oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind.“Konkretisiert werdendiese „anderen Störungen des Sehvermögens"nach den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen GesellschaftHier die tabellarische Übersicht für diese Fallgruppen: Bedingung 1 UND Bedingung 2 müssen erfüllt sein!Fallgruppe Bedingung 1 Bedingung 2 Hinweis Sehschärfe Einengung des Gesichtsfeldesaa) 0,033 (1/30) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum Gesichtsfeldreste jenseits von 50° bleiben unberücksichtigtbb) 0,05 (1/20) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrumcc) 0,10 (1/10) oder weniger Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrumdd) normale Sehschärfe Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5° vom ZentrumWeitere Fallgruppen, die der Herabsetzung der Sehschärfe auf 0,02 (1/50) gleichzustellen sind:ee) bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50°-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist;ff) bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt;gg) bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein Binokularsehen besteht.c) Blind ist auch ein Mensch mit einem nachgewiesenen vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit),nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder anderen agnostischen Störungen.Quelle: Versorgungsmedizinische Grundsätze, Bundesministerium für Arbeit und Sozial

Beantragen und bei der ersten Ablehnung nicht abschrecken lassen.


Dsria19 
Beitragsersteller
 12.08.2014, 19:27

oki soll ich dan weiter machen?

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Ich denke schon, geh mal zu der diakonie