Ab wann ist es nötig ein Patient im Krankenhaus zu fixieren/fesseln ans bett?

2 Antworten

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Eine Fixierung ist ein extremer Eingriff in die Grundrechte des Patienten und darf daher nur im äußersten Notfall angewendet werden.

Die Grundlage ist dann gegeben, wenn der Patient eine ernsthafte Gefahr für sich oder andere darstellt. Und selbst dann muss man noch differenzieren. Eine demente Person, die unruhig ist und schnell aus dem Bett fällt, wäre z.B. nicht am Bett zu fixieren, sondern mit Bettgittern am Sturz zu hindern. Aber auch das wäre schon eine Freiheitsberaubung.

Eine Fixierung am Bett kommt erst bei massiver Gefahr, wie Angriff auf Personal, Entfernen lebensnotwendiger Zugänge etc in Frage. Die Fixierung kann dann zunächst mal begonnen werden, um Leib und Leben des Patienten oder anderer Menschen zu schützen, ist aber umgehend dem zuständigen Gericht anzuzeigen. Ein Richter muss dann die Maßnahme (oder eine andere passende) genehmigen.

Eine Fixierung muss so bald wie möglich beendet werden, auch richterliche Beschlüsse gelten normalerweise nicht für ewig... In psychiatrischen Kliniken kann ein anderes Vorgehen gelten. Allerdings ist immer ein richterlicher Beschluss erforderlich für freiheitsentziehende Maßnahmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Wenn er eine Gefahr für sich oder für andere ist.