Ab wann in den Club mit Begleitung?

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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verbietet Personen unter 16 Jahren grundsätzlich den Clubbesuch ohne Begleitperson (außer bei einem anerkannten Träger der Jugendhilfe).

Die Begleitperson kann, soweit ich weiß, jede volljährige Person sein. Allerdings muss diese Person in einem von einem Erziehungsberechtigten unterschriebenen Haftungsformular konkret benannt werden.

Zwischen 16 und 18 Jahren kannst du bis Mitternacht ohne Aufsichtsperson im Club feiern. Viele Clubs erlauben mit Autorisierung eines Erziehungsberechtigten (Muttizettel) auch den Aufenthalt darüber hinaus.

Abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen, an die sich jeder (seriöse) Club hält, sind die Einlassbestimmungen davon abhängig, wie jeder Club individuell sein Hausrecht durchsetzt.

Zum Beispiel gibt es öfters Partys, die einer bestimmten Altersklasse vorbehalten sind. Genaueres kannst du auf den Seiten der entsprechenden Clubs in Erfahrung bringen.