Ab wann gilt es für euch als vergew@ltigung?

8 Antworten

Wenn jemand mit einer anderen Person sexuelle Dinge macht, die es nicht will.

Lg

Das ist juristisch eindeutig definiert, § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB:

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)

wenn sexuelle handlungen durchgeführt werden die man nicht will.

hast du das erlebt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit Jahren mit diversen Psychischen erkrankungen

Neben der allgemeingültigen Definition halte ich einen Leidensdruck, der durch die Tat entsteht, relevant. Das ändert nichts an der Stat selbst, aber das Wort klingt so gewichtig, dass ich einen Unterschied zwischen körperlich oder auch psychisch gewaltvoll und gewaltfrei brauche.

Wenn Dinge gemacht werden, die man eigentlich nicht will.