Ab wann darf man mit der andersgeschlechtlichen Freundin baden?

6 Antworten

Wenn Ihr lediglich zusammen plantscht, dann gibt es keine Grenzen - wenn ihr allerdings an einander „herumfummelt“, gelten die einschlägigen Vorschriften:

Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).

Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.

Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.

Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.

Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor

Da gibt es keine Altersgrenze. Wenn es darum geht zusammen nackt zu sein, zusammen in die Sauna zu gehen, zu baden oder dergleichen, schreibt das Gesetz garnichts vor.

Anders sieht es bei sexuellen Handlungen aus. Das meint nicht nur Sex, sondern bereits miteinander rumfummeln oder sonst was. Dazu gibt es eine gesetzliche Regelung.

Wobei es auch da keine echte Altersgrenze gibt. Auch Sexuelle Handlungen sind in keinem Alter verboten.

Allerdings machen sich über 14 jährige strafbar, wenn sie Sex mit Kindern haben. Und Kinder sind laut Strafgesetzbuch Menschen unter 14 Jahren. Wenn Jugendliche oder Erwachsene (also über 14 Jährige) Sex mit Kindern haben zählt das nach § 176 Strafgesetzbuch als "Missbrauch von Kindern".

Völlig egal, ob das einvernehmlich war, in diesem Falle zählt Kind als Missbrauchsopfer und die ältere Person als Sexualstraftäter. Allerdings kann das Gericht von einer Strafverfolgung absehen, wenn der Täter nur unwesentlich älter als 14 ist und man davon ausgehen muss, dass es freiwillig war und beide ungefähr gleich reif sind. Das schreibt auch der §176 Strafgesetzbuch so vor.

Also um es kurz zu machen: ja, ihr dürft nackt zusammen baden.

Wenn ihr nicht nur badet, sondern auch aneinander "rumspielt", dürft ihr auch das. Ihr seid laut Gesetz beide noch minderjährige Kinder. Und selbst wenn einer von euch Geburtstag hat und dann über 14 ist und der andere noch 13, selbst dann passiert nichts, da jedes Gericht davon ausgehen würde, dass ihr defacto gleich alt seid, einen gleichen Reifestand habt und im Grunde nur das macht, was ihr bereits als Kinder zusammen getan habt.

Jeglichen Alters, sofern keinerlei sexuelle Ambitionen dahinter steckt.


Beim zusammen duschen gibt es keine Altersgrenze :)


MinegodEnder101  24.02.2024, 16:38

Das ist nicht korrekt.

0
Celin76  24.02.2024, 18:34
@MinegodEnder101

Ich denke schon dass das korrekt ist. Das größere Problem sehe ich eher in selbsternannten Ordnungshüter, die bei uns amerikanische Verhältnisse einführen wollen.

0

Glaube nicht das es da eine Grenze gibt wenn ihr nur zusammen duscht.