ab wann darf man böller zünden?hloki

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Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob Feuerwerk der Klasse II oder der Klasse I vorliegen. Das typische Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, Böller, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung) fällt in Klasse II und darf grundsätzlich nur in der Silvester-/Neujahrsnacht abgeschossen werden. Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt dabei fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf. Zudem kann es Beschränkungen von Seiten der Gemeinde geben, sodass zum Beispiel in der Nähe feuergefährdeter Orte kein Feuerwerk verwendet werden darf. Der Verkauf an Privatpersonen darf zudem nur vom 29. bis 31. Dezember erfolgen. Fällt der 28. Dezember auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag, so ist der Verkauf allerdings ab dem 28. Dezember gestattet. Schließlich darf Klasse II Feuerwerk nur von Volljährigen über 18 Jahren abgefeuert werden. Möchte man Klasse II Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht abfeuern, so ist eine Sondergenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes nötig, die z.B. bei Hochzeiten, besonderen Geburtstagen oder Firmenjubiläen gewährt wird.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-in-sonstigen-faellen/ab-wann-darf-man-silvesterfeuerwerk-abfeuern.html


N1612 
Beitragsersteller
 30.12.2010, 19:57

ja danke ihr zwo

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Hier DIE Rechtslage:

Gemäß § 23 (1) Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich auch an Silvester verboten. Gemäß § 23 (2) Sprengstoffverordnung dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (so wie sie an Silvester verkauft werden, zB Raketen und Chinaböller) dürfen am 31. Dezember und 1. Januar auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (ansonsten nur berechtigte Personen).

Was den 31. Dez. und 1. Jan. betrifft, so dürfen die Städte und Gemeinden (Ordnungsämter) die Uhrzeiten zusätzlich eingrenzen. Wenn überhaupt davon Gebrauch gemacht wird, dann im Gemeindeblatt nachlesen.


N1612 
Beitragsersteller
 30.12.2010, 19:57

ja danke ihr zwo

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Gesetzlich am 31.12 ab 18:00, aber da sagt auch keiner was wenn du vorher ein paar zündest. Falls doch jemand was sagt, geh einfach wohin wo wenig bis gar keine Leute wohnen.

Es stört eigentlich keinen (bei uns jedenfalls) wenn jemand ein bisschen vorher anzündet.

man darf ab morgen ,also dem 31. ab 18:00 uhr eigentlich erst böller zünden doch viele machen es schon vorher.Aber gesetzlich erlaubt ist es erst ab morgen


Tominator99  29.12.2019, 10:39

Nein man darf am 31 Dezember und am 1 Januar mit berücksichtigung der Nachtruhe

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kannste eigentlich jetzt schon

weiss nicht,obs da ne offizielle beschränkung gibt (würd mich wundern)