280 BGB (Schadensersatz) prüfen?

1 Antwort

Geht aus der Fallbeschreibung hervor ob der Vertragspartner tatsächlich getäuscht hat (dann § 123 BGB) oder ob der die Person sich nur getäuscht fühlt aufgrund ihrer eigenen Vorstellung von der Sache (dann § 119 BGB)?


Geselle 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 14:52

Ja, der Vertragspartner hat arglistig getäuscht. Also dann keinen Schadensersatz prüfen?

0
RobertLiebling  26.07.2024, 15:25
@Geselle

Derjenige der getäuscht hat, hat in diesem Fall natürlich nicht noch einen Schadenersatzanspruch.

1