Morddrohung an Kinder in S-Bahn?
Wir waren mit der Schule in Wien und sind dort hingefahren. Die jüngsten sind auch erst 10 Jahre alt. Dort war ein Paar ungefähr zwischen 16-17 Jahre alt. Sie saßen und wir standen neben denen, weil halt kaum Platz war. Dann hat sie ohne Grund angefangen…vor allem die kleineren… zu beschimpfen und darüber zu erzählen wie sie sie schlagen mag. Sie hat ihren Freund gefragt warum er den das Messer vergessen hat, weil sie ihnen am liebsten die Augen ausstechen will etc. Zum Schluss meinte sie, dass sie uns abstechen will und hat unseren Lehrer wegen seiner Hautfarbe beleidigt. Unser Lehrer hat es ignoriert.
Jetzt frage ich mich…Hätte ich die Polizei rufen sollen? Was hätte ich machen können? Ich hab’s auch nur gerade so geschafft nichts zu sagen, aber das hat mich echt fertig gemacht.
7 Antworten
Kommt ganz darauf an mit wievielen Leuten ich das mit bekomme wenn ich alleine bin auf jedenfall die Polizei benachrichtigen und Hinweise geben wie die oder der Täter aussieht. Bin ich mit 4 - 5 Leuten unterwegs würde ich auch die Polizei benachrichtigen aber auch selbst mit einschreiten weil Bedrohungen oder Beleidigungen gegenüber Kindern geht gar nicht
Durch Stillhalten und Nichtstun/ stillschweigende Duldung werden solche - Verzeihung für den Ausdruck- Vollidioten in ihrem Benehmen bestätigt. Auf keinen Fall Nichtstun, sondern sofort das Zugpersonal verständigen und ihm die weiteren Massnahmen überlassen.
16-17 Jahre alte Leute muss man nicht ernst nehmen.
Naja bis man halt ein Messer in der Brust hat. Es gibt eine Gang mit kriminellen…unteranderem mit vielen Jugendlichen in Wien. Leute die töten und andere abstechen.
Da gehe ich lieber auf Nummer sicher, denn ich bevorzuge meinen Körper lebend und mit allen Gliedmaßen dran.
Hättet ihr die Polizei 👮 gesagt dann wäre es gut, sie haben sich strafbar gemacht.
Definition und Rechtslage
Die rechtliche Definition muss präziser sein und wird in Art. 180 StGB folgendermassen formuliert: «Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft
Zum Zugführer gehen und ihn sagen das er die beiden rauswerfen soll. Und hätte der Zugfahrer nichts unternommen. Dann die Polizei rufen.