Kann ich ihn anzeigen?

11 Antworten

Naja, du kannst jemanden wegen "Erpressung" anzeigen. Da du für die ersten Bilder, aber nicht erpresst wurdest, weiß ich nicht ob das als Erpressung gilt...

Ja mach das, hoffentlich hast du seine Wohnadresse, damit die Polizei auch die IT-Geräte mit den Kinder Nacktbildern beschagnehmen können.

Du hast die Rechte an den von dir aufgenommenen Nacktbildern, wenn jemand die nutzt kannst du Lizenzgebühren einfordern.

Ja natürlich und das solltest du auch. Ohne deine Einverständnis dürfte er das nichtmal teilen wenn du volljährig wärst und wenn du minderjährig bist schon gar nicht. Theoretisch darf er die Bilder nicht mal Besitzen genau wie alle an die er die Bilder verschickt hat. Außerhalb ist das Erpressung und ebenfalls strafbar also unbedingt ja.

Ja kannst du, ich würde ihm ordentlich Angst machen, dass du ihn wegen Erpressung anzeigst und Besitz von Kinderpornografie.

Ist auf jeden Fall Erpressung! Also ja! Mache es bitte, auch wenn es noch so unangenehm ist für Dich, was ich verstehen kann! Aber solche Typen gehört ein gehöriger Denkzettel erteilt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung