Gutachten von Doktorarbeiten nicht öffentlich?

3 Antworten

Die schriftlich verfaßte Dissertation ist "hochschulöffentlich" (sofern sie nicht aus bestimmten Gründen unter Verschluß gehalten werden muß), die Gutachten dazu sind es nicht. Das ist meist in der Promotionsordnung der jeweiligen Hochschule so festgelegt. Manche Gutachter haben aber den Bewerber ihr Gutachten mit dem Notenvorschlag kurz lesen lassen oder haben einem die Notenvorschläge des/der anderen Gutachter/s mündlich verraten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dipl.-Chem. und Dr. rer. nat.

Naja. Oft ist ja so, das eigentlich mehr nur noch zitiert wird aus anderen Werken. Also de facto die eigentliche Arbeit nicht vollständig selber verfasst worden ist!

Nicht sonderlich. Was fange ich mit der Information schon groß an?

Die Qualität einer Diss erkenne ich ohnehin besser an ihrer Rezeption in der Wissenschaft, also wie sehr sie selbst bzw. die damit verbundenen Artikel des Autors zitiert werden.