Düsseldorfer Tabelle: Unterhaltspflichtige verarmen!

7 Antworten

Der Grundbedarf des Kindes zum Leben wächst ja nicht automatisch mit dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. D.h. der Mindestunterhalt ist Ausgangspunkt! Das was dann einkommensabhängig oben auf kommt soll wohl abbilden, dass man mit zunehmenden Einkommen auch einen höheren eigenen Lebensstandard hat und das Kind an diesem ein wenig beteiligt wird...

Der Vergleich mit besser Verdienenden führt nicht weit. Wenn Du 1.000,- Euro für Miete zahlst, zahlt jemand mit 3.500,- Netto vielleicht 1.200,- Euro Miete. Da macht es auch keinen Sinn zu fragen: "Warum zahlt jemand mit 1.000,- Euro mehr Einkommen nur 200,- Euro mehr Miete?"

Alle anderen Einkommensstufen mal weggelassen, stellt sich also nur die Frage, ob der Unterhalt, den Du nach DEINER Einkommensstufe zahlen musst, angemessen ist. Und die Antwort lautet: Ja, ist er.

Erstens ist nicht nur Dein Leben teuer, sondern auch das Leben der Kinder. Während die Kinder aber völlig von Dir abhängig sind, könntest Du etwas an Deiner Situation ändern, zum Beispiel dich um einen besser bezahlten Job kümmern, Überstunden machen, einen Nebenjob annehmen usw.

Dir bleiben nach Abzug des Kindesunterhalts 1.800,- Euro für Dich allein. Von "Armut" würde ich da nicht sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

Die geringen Sprünge in der Düsseldorfer Tabelle sind in der Tat schwer nachvollziehbar. Denn gerade im unteren Einkommensbereich erscheint es dann noch mehr, als wenn dem Unterhaltsverpflichteten nicht mehr viel bleibt.

Umso spannender wird die Frage also sein, wann es zur Reform kommt und wie die am Ende aussieht. Denn bislang hat man den Betreuungsaspekt weitgehend außer Acht gelassen. Der Unterhaltsverpflichtete muss zahlen und will zudem betreuen und darf dann natürlich entsprechend in der Zeit auch nochmal extra zahlen.

Auf der anderen Seite ist es aber ja auch so, dass wenn man mit den Kindern zusammen leben würde und mit dem anderen Elternteil ggf. auch nicht viel mehr zur Verfügung hätte. Denn der errechnete Unterhalt für die Kinder bemisst sich ja an ihrem durchschnittlichen Bedarf. Arbeitet der andere Elternteil dann nicht oder nur wenig, dann bliebe unterm Strich wohl noch weniger übrig.

Der Selbstbehalt der derzeit gerade mal bei 1450 EUR liegt, ist in heutigen Zeiten nicht gerade hoch. Und wenn man dann noch an die 900 EUR Kindesunterhalt zahlen muss oder gar drüber, je nach Kindesalter, dann erscheint es nicht ausgewogen zu sein was dem Unterhaltsverpflichteten bleibt. Zumal er mit Steuerklasse 1 dann auch gleich noch "bestraft" wird. Hier wäre es schon mal wünschenswert zumindest die Steuerklasse gleichberechtigt einzuführen, wenn die Kinder mit betreut werden auch wenn dies nicht zu 50:50 erfolgt bzw. erfolgen kann.

Für die Kinder unter 5 ist es übrigens wohl die Stufe 2 und somit 379 EUR pro Kind.

Denn man muss ja vom unterhaltsrelevanten Einkommen ausgehen, was nicht gleichbedeutend mit dem Nettoeinkommen ist.

Macht es aber unterm Strich ja auch nicht viel besser. Zumal ab 6 sind es dann schon 454 EUR. Also ein satter Sprung von 75 EUR pro Kind.

Meines Erachtens wird es langsam Zeit, dass auch die finanzielle Situation des anderen Elternteiles bei regelmäßigem Umgang mehr zum Tragen kommen sollte.

Und völlig unklar, warum man bei Kindern ab 15/16 noch von Betreuung redet. Wie hoch ist der Aufwand in dem Alter eigentlich wirklich? Oder anders gefragt, wie unselbstständig müssen Kinder sein, dass sie wirklich "betreut" werden müssen in dem Alter.

Sicherlich ist es immer eine Einzelfallbetrachtung.

Aber generell bin ich da durchaus bei dir, dass es mit mehr als einem Kind für den Unterhaltsverpflichten schon recht haarig werden kann.

Und wenn man sich die geplante Reform etwas näher betrachtet was die Berechnung und die Folgen anbelangt, dann wird es wohl auch nicht wirklich besser werden.

Ja. Ein großes Problem und nicht selten passiert das. Du hast allerdings in deiner Rechnung den Selbstbehalt vergessen. Der ist aber auch nicht so dolle. 1400€ oder so.


Anonymousianer 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 22:30

Ja, bitte. Was soll das für ein lächerlicher Selbstbehalt sein? 1400 € für Miete, Strom, Auto, Nahrung, Versicherungen, Kleidung.... Und wenn meine Kinder bei mir sind, brauche ich auch Geld um meine Kinder zu versorgen...

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LauwarmerKaffee  12.08.2024, 22:32
@Anonymousianer

Ein Bekannter hat nach der Trennung auf dem Grundstück seiner Schwester in einem Wohnwagen gewohnt, um das Geld für eine Wohnung zu sparen.

Für die Zeit mit den Kindern darfst du ja das halbe Kindergeld abziehen. Klingt jetzt bloß wie Satire…

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Deine Kinder haben Bedürfnisse, diese verhalten sich nicht linear zum Einkommen.

Wenn du meinst damit besser wegzukommen, konntest du die Kinder in deinen Haushalt aufnehmen.


Anonymousianer 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 21:35

Das wär ein großer Streitpunkt mit der Frau.

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