Wodka mit 16?

13 Antworten

nein darf sie nicht. wenn sie das meinem sohn verkauft hätte wär der teufel los. aber da du das selbst erkannt hast das du es nicht haben oder trinken darfst bzw. solltest, lässt du es auch besser sein oder?

Nein, grundsätzlich darf "harter" Alkohol nicht an Minderjährige weitergegeben werden, da hast du recht. Der Einzelhändler hat je nach Bundesland und Staat Sorgfalts- od. Kontrollpflicht.

Den meisten ist es egal wie alt die kunden sind, solange sie bezahlen. Auch wenn es verboten ist.

ich finde es gut dass es immer noch leute gibt die alkohol an minderjährige verkaufen ich bin 14 und habe noch nie (leider) erleben können dass mir eine auch nur ein bier verkauft... aber zum glück habe ich ja miene kontakte xD


Pascal1993 
Beitragsersteller
 12.11.2009, 14:00

jooo gleicher name gleicher verstand xD

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Du solltest unbedingt die Kasserin anzeigen, weil Alkoholverkauf an Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich strengstens verboten ist.


Pascal1993 
Beitragsersteller
 05.11.2009, 20:25

janee... dann verrate ich mich ja auch praktisch selbst xD

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Igitta  05.11.2009, 20:29

Warts nur ab, der Inhaber des Landens kommt dann gehörig dran, ihm wird das Patent entzogen. ;-(((

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