Wann muss man einen Infrastrukturbeitrag auf Alpenhütten bezahlen bzw. was genau gilt als "Selbstversorgung"?
In der Satzung des DAV heißt es:
"4.3 Infrastrukturbeitrag (verbleibt bei den Hüttenwirtsleuten)Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden."
Aber wie ist Selbstversorgung denn genau definiert?
Wenn ich auf der Hütte nur übernachte aber keine Mahlzeit kaufe? Dann enthält der Preis für die Übernachtung noch nicht die Kosten für Infrastruktur?
Oder bin ich erst Selbstversorger, wenn ich keine Mahlzeit kaufe und zusätzlich eine mitgebrachte Mahlzeit zu mir nehme? Macht es dann einen Unterschied, ob ich die mitgebrachte Mahlzeit in der Hütte oder draußen irgendwo in der Nähe der Hütte zu mir nehme? Reicht es schon, wenn ich mir in der Hütte Wasser kaufe, um nicht mehr als Selbstversorger zu zählen?
Vielleicht kann mir jemand von Erfahrungen erzählen was genau auf einer Hütte als Selbstversorger angesehen wurde?
Und: Heißt diese Regel, Nichtmitglieder dürfen sich überhaupt gar nicht selbst versorgen, und Mitglieder dürfen sich zwar selbst versorgen, aber müssen den Infrastrukturbeitrag bezahlen? Draussen in der Nähe der Hütte wird man aber wohl auch als Nichtmitglied trotzdem selbst mitgebrachte Speisen essen dürfen?
1 Antwort
Die Regel heißt, dass nur Mitglieder sich auf den Schutzhütten der Alpenvereine selbst versorgen dürfen. In der Schweiz dürfen auch Nichtmitglieder Selbstversorger sein. Man muss aber aufpassen, es gibt durchaus auch bewirtete Hütten, die nicht den Alpenvereinen gehören, wo die Regeln auch anders sein könnten.
"Infrastrukturbeitrag" bedeutet, dass man die Infrastruktur der Hütte nutzt. Dazu zählen die Räumlichkeiten, Sitzgelegenheiten, Toiletten, elektrischer Strom, etc. Über die Höhe von 2,50, bzw. 5 € kann man meinetwegen streiten, aber man geht ja den Vertrag schon ein, wenn man die Hütte als Ziel der Unternehmung auswählt. Und 2,50 € für einen Tagesgast, das tut nun wirklich niemandem weh, schließlich hat man ja auch Kosten in Kauf genommen, um überhaupt zum Ausgangspunkt der Tour zu kommen.
Die Frage, wann man als Selbstversorger (SV) gilt, ist ziemlich komplex, weil SVs den Pächter:innen der Hütten generell eher ein Dorn im Auge sind, auch jene, die eine Mitgliedschaft vorweisen können, weil die ja auch weniger Umsatz generieren in einem Business, von dem man als Wirt sowieso nicht reich wird. Manche Hüttenwirte sind da toleranter, andere sehr streng. Hier solltest du ggf. einfach mal überlegen, wie du dich generell bei einer Mahlzeit in der städtischen Gastronomie verhältst: Wenn du Samstagsabends mit deinen Liebsten aus essen gehst, was konsumierst du dann? Sobald du darüber hinaus noch etwas selbst mitbringst und verzehrst, würde ich das grundsätzlich als SV betrachten.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Hüttenwirte meist nichts sagen, wenn man außerhalb der Hauptmahlzeiten zum Skiwasser noch das selbstgeschmierte Brot isst, das man sich als Jause für den Hüttenzustieg vorbereitet hat und nun doch nicht gebraucht hat. Da bei uns in der Gruppe auch Leute dabei sind, die an Lebensmittelintoleranzen leiden, bringen wir meist auch eigenes Brot fürs Frühstück mit (das ist dann aber vorher mit den Wirtsleuten abgesprochen und wir zahlen trotzdem voll). Aber die Leute sind auch erfahren genug und haben ein Gespür dafür, wenn Gäste sie übers Ohr hauen wollen. Wir sind aber auch schon von einem Hüttenwirt beschimpft worden, weil wir bei 5 sFr pro Flasche Wasser (Hütte war auf über 3000 m Höhe am Gletscher) sparsam sein wollten und begonnen haben, Schnee zu schmelzen, um damit wenigstens die Zähne zu putzen und uns ein bisschen unter den Achseln zu waschen (Trinkwasser war das ja eh nicht)...
Abseits der Hütteninfrastruktur zu speisen ist nicht verboten. Dann sollte man nur eins nicht tun: Sich wundern, wenn die Wirtsleute pissig sind.