Tochter lässt ihre Mutter „Verwahrlosen“?

4 Antworten

Jap, beim Sozialamt. Sollte die Tochter eine Generalvollmacht für ihre Mutter haben und die Pflegegelder dafür einsacken, kommt jedoch der Pflege nicht nach, gibts mächtig ärger. Ist nahezu genau so wie bei Kindern.

Beim Sozialpsychiatrischen Dienst melden …

Einfach beim Bürgermeisteramt vorbeigehen, den Zustand nüchtern schildern und fragen, was man da machen kann.

Man könnte eine gesetzliche Betreuung für die Frau anregen.