Shisha mit Dampfsteinen unter 18?
Hallo,
ich interessiere mich für eine Shisha. Da meine Mutter dabei aber sehr streng ist, wollte ich gucken, ob es Nikotin-freie Alternativen gibt, und bin auf Dampfsteine gestoßen.
Jetzt stelle ich mir aber folgende Frage: Darf ich Shisha rauchen, wenn ich unter 18 bin, jedoch kein Tabak, sondern Dampfsteine nutze?
Im Internet gab es gemischte Antworten; manche sagen 'Rauchen generell ist ab 18', andere sagen 'Ohne Nikotin geht das klar'. Aber wie genau ist das jetzt?
Danke im Vorraus! =)
2 Antworten
Rein gesetzlich gibt es nach jetzigem Stand KEINE Altersbeschränkung für Dampfsteine. Sie sind (noch) nicht vom Jugenschutzgesetz erfasst. Wenn Händler diese trotzdem erst ab 18 verkaufen, geschieht das aus eigenem Ermessen.
auch hier leider
lach - hast du deinen Link selbst gelesen???
Es ist ein ENTWURF
"Entwurf eines Gesetzes ....."
und eine EMPFEHLUNG
"Beschlussempfehlung ....."
Das hat doch mit der Gesetzeslage NICHTS zu tun ....
Kannst du bitte sachlich bleiben? Schau dir einfach das damalige Gesetzgebungsverfahren an, als die E-Zigaretten ins JuSchG aufgenommen wurden. Da steht explizit, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch nikotinfreie Erzeugnisse für Wasserpfeifen ins Gesetz aufzunehmen sind. Dies ist bisher aber noch NICHT geschehen.
Dein "Entwurf" hat mit dem aktuellen Gesetz nichts zu tun!
Der § 10 JuSchG besagt doch ganz klar und für jeden verständlich,
4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
KEIN Händler - Amazon schon gar nicht - würde sich eine solche Gesetzeslücke entgehen lassen ..... eine unvorstellbar große Menge an Minderjährigen wären überaus dankbare Kunden.
Die nikotinfreien Erzeugnisse werden durch den Nebensatz beschränkt:
Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Nein, die werden eben nicht beschränkt, sondern damit wird klar gemacht, dass es eben auch für das ganze Dampferzeugs gilt ....
Aber bleibt bei deiner Meinung .... am besten stellst du dich mal für Amazon und die anderen Shops zur Verfügung - die werden dir auf Knien danken, dass sie auf diesen großen Kundenkreis nicht mehr verzichten müssen, weil du ja weißt, dass sie die Sachen verkaufen dürfen.
Viel Erfolg!
Ja, das dürfen sie auch. Denn auch bei der letzten Änderung des JuSchG in diesem Jahr wurden nikotinfreie Erzeugnisse für Wasserpfeifen nicht aufgenommen, obwohl es ursprünglich (BT-Drucksache 19/24909 vom 02.12.20) vorgesehen war:
https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-änderung-des-jugendschutzgesetzes/268540
Gesetze fallen nicht vom Himmel. Sie werden in Bundestag/Bundesrat besprochen/diskutiert/beschlossen. Erfreulicherweise sind die zugehörigen Dokumente frei zugänglich und man findet darin eben auch nützliche Hintergründe und Erläuterungen. So wie in diesem Fall, dass nikotinfreie Erzeugnisse für Wasserpfeifen bisher nicht vom JuSchG erfasst sind.
Das ist, was ich gesucht habe. Ein Vorschlag, der also aussagt, dass nikotinfreie Erzeugnisse noch nicht von dem aktuellen Jugendschutzgesetzt inbegriffen sind. Auch wenn hier doch eine ziemlich große Diskussion entfacht ist, denke ich, dass ich die Antwort nun habe, die ich gesucht habe. Steht dort, schwarz auf weiß. Vielen Dank!
(Ich denke nicht, dass ich es falsch verstehe, falls doch, kann man mich gerne verbessern. Jedoch lese ich das aus dem Gesetzentwurfs heraus.)
Der § 10 Jugendschutzgesetz verbietet neben Tabak in allen Formen auch nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, ....
Dazu zählen auch die Dampfsteine, denn das Prinzip ist ähnlich wie bei E-Zigaretten, es verdampft die enthaltene Flüssigkeit ....
Solche Aussagen findest du sogar auf den Shopseiten der Verkäufer ... und die werden sicher nichts schreiben, was ihnen das Geschäft "verhagelt" .... sondern die würden eher darauf hinweisen, dass solche Dampfsteine auch für Minderjährige erlaubt und somit zu kaufen wären
https://www.wasserpfeifenundmehr.de/de/info/jugendschutz.html
Das ist schlicht und einfach falsch. Im Übrigen sind Shopseiten, Blogs etc. keine belastbaren Quellen.
Das angeführte Jugenschutzgesetz ist Quelle Nr. 1 und wer das lesen und verstehen kann, der weiß auch, dass solche Dampfsteine verboten sind für Minderjährige - da kann Google reden was es will. (Davon abgesehen entstehen bei Google die Aussagen ja auch nur durch irgendwelche Seiten und Leute, die sich äußern. Glaubst du tatsächlich, DAS sind belastbare Quellen??
Und Shops ist daran gelegen, ihre Ware zu verkaufen, denn davon leben die. Und wenn selbst solche Shops mitteilen, dass Sie diese Ware NICHT an Minderjährige verkaufen dürfen - dann ist das schon eine absolut belastbare Aussage - denn kein Geschäftsmann würde falsche Aussagen treffen, die ihn Umsatz kosten.
Und daher sind diese ganzen Dampferläden und -seiten überaus gut und bestens informiert - denn bei denen geht es um die Existenz - so oder so (bei Verstößen gegen das JuSchG ist ihre Existenz direkt vernichtet).
Bitte sei vorsichtig mit deinen Aussagen, wenn du nicht gut informiert bist. Hier steht auf Seite 7/8 schwarz auf weiß, dass Dampfsteine nicht vom JuSchG erfasst sind: https://dserver.bundestag.de/btd/18/073/1807394.pdf
lach - hast du deinen Link selbst gelesen???
Es ist ein ENTWURF
"Entwurf eines Gesetzes ....."
und eine EMPFEHLUNG
"Beschlussempfehlung ....."
Das hat doch mit der Gesetzeslage NICHTS zu tun ....
also, bitte informiere dich korrekt!
Eine Diskussion mit Menschen, die eine unkorrekte Antwort mit weiteren ebenso unkorrekten Kommentaren stützen wollen, bringt mir gar nichts.
Das ist eine derart sinnlose Zeitverschwendung .....
Dann wird das wohl erstmal nichts, da ja alle Alternativen zu Shishas mit Rauch zu tun haben. Auch wenn ich ehrlicherweise nicht verstehe, warum das dazu gehört, da es laut § 10 Jugendschutzgesetzt (4)
'[...] wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft [...]' heißt.
Ich verstehe darunter eben elektronische Geräte, und keine normalen Shishas, die man mit Kohle 'heizt'. Klar, es könnte durch das 'wie' alles heißen, nur so wie es formuliert ist, ist es irgendwie schwammig.
Aber trotzdem, vielen Dank für die Antwort.
Deine Eltern können dir das erlauben und sie können dir die benötigten Sachen dann auch kaufen. Wenn sie das mit ihrer eigenen Verantwortung in Einklang bringen, dann kann das niemand verbieten.
Und dann solltest du auch nur daheim dampfen - denn in der Öffentlichkeit könnten Ordnungshüter zumindest eingreifen
Nein, damit ist jegliche "Hardware" um Tabakerzeugnisse und Dampfartikeln gemeint
übrigens hat selbst Amazon folgende Warnung auf der Dampfsteine-Verkaufsseite
"Dieses Produkt fällt unter das Jugendschutzgesetz und darf nicht an minderjährige Personen abgegeben werden. Daher wird Ihre Volljährigkeit während des Bestellvorgangs verifiziert."
Du glaubst nicht wirklich, dass Amazon das Zeug nicht an jeden Minderjährigen verkaufen würde, wenn dies nicht verboten wäre??
https://www.amazon.de/Shiazo-Coconut-Dampfsteine-nikotinfrei-100g/dp/B008XWOOS6