Quelle zu einer Überlieferung über Schädliche Dinge wie Drogen?

2 Antworten

Das Rauchen wurde früher als makruh eingestuft zur Zeit des Propheten. Heute ist die Medizin fortgeschrittener. Heute sind sich alle Gelehrten darüber einig, dass es haram ist, denn die Schädlichkeit ist bewiesen.

Was Drogen betrifft, so fallen sie unter Rauschmittel. Im Islam wird nicht nach Alkohol und Drogen unterschieden. Da wird der Begriff Khamr verwendet. Und da gibt es zwei Arten.

  1. Rauschmittel, die in größeren Mengen berauschen, dürfen auch in kleinen Mengen nicht konsumiert werden.
  2. Und dann die Dinge, die geringe Mengen an berauschenden Substanzen enthalten, die aber auch in größeren Mengen nicht berauschend wirken. Zum Beispiel Weintrauben. Die darf man essen, weil der Alkohol, der da drin ist, zu gering ist, um auch in größeren Mengen berauschend zu wirken.

Also I'm Koran findet man die Verbote. Da wird über Khamr gesprochen. Alle die Substanzen, die unter 1. fallen.

Da braucht man keine Ahadith. Im Koran ist es ganz klar drin.

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Koran 5:90

Oh, die ihr glaubt! Berauschendes und Glücksspiel und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Gräuel, ein Werk Satans. So meidet sie allesamt, auf dass ihr Erfolg habt.

5:91

Satan will durch Berauschendes und Glücksspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch erregen, um euch so vom Gedanken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Doch werdet ihr euch abhalten lassen?

2:219

Sie fragen dich über Berauschendes und Glücksspiel. Sprich: „In beiden ist großes Übel und auch Nutzen für die Menschen; doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen.“

4:43

Oh, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr berauscht seid, bis ihr klar versteht, was ihr sprecht...
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Midgardian  02.04.2023, 09:03
Das Rauchen wurde früher als makruh eingestuft zur Zeit des Propheten. Heute ist die Medizin fortgeschrittener.

Die Medizin weiß heute also Dinge, die Allah vor 1.400 Jahren noch nicht wusste? Na wenn dich das mal nicht aus dem Islam wirft - schon wieder!

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Berauschender Trank ist haram, das steht schon im Koran (5,90). Zudem sagte der Prophet:

"Alles Berauschende ist haram. Was in großen (Mengen) berauscht, ist auch in kleinen (Mengen) verboten."

Zitiert in Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 31

Drogen berauschen auch und sind deshalb haram:

Drogen wie Marihuana, Opium, Heroin, Kokain und synthetische Drogen unterliegen im islamischen Recht dem gleichen Verbot wie berauschende Getränke. Begründung: der Schaden, der durch Drogenkonsum verursacht wird, ist nicht geringer als der Schaden, der durch Alkoholkonsum entsteht.
Der Drogenabhängige verliert das Verantwortungsgefühl gegenüber Familie, Verwandten und Nachbarn. Die Droge rückt in das Zentrum all seiner Aktivitäten und in seinem Bewusstsein verbleibt kein Platz mehr für Allah dem Erhabenen oder Mitgefühl gegenüber seinen Mitmenschen. Um an Drogen zu kommen belügt und betrügt er seine Familie, stiehlt, prostituiert sich oder begeht andere kriminelle Handlungen.
Deshalb wurden im Islam alle Arten von Drogen verboten, genauso wie deren Kauf und Verkauf.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 34

Früher gab es bezüglich des Rauchens verschiedene Ansichten. Heute weiß man aber, wie gesundheitsschädlich das Rauchen tatsächlich ist!:

Im islamischen Recht gibt es drei Ansichten zum Rauchen von Zigaretten:
Erste Meinung: Da es keine prophetischen Überlieferungen und keine Quranverse zum Thema Rauchen gibt und dies daher nicht eindeutig verboten ist, ist es erlaubt. Denn alles, wozu das Gesetz schweigt, ist erlaubt.
Zweite Meinung: Dass das Zigarettenrauchen gesundheitsschädlich ist, ist erwiesen. Da aber die vorliegenden Quellen nach Einschätzung mancher Gelehrter für ein Verbot nicht ausreichen, werten diese das Rauchen daher als mekruh.
Dritte Meinung: Rauchen ist haram, weil es süchtig macht und dadurch die Gesundheit dauerhaft schädigt, außerdem Geldverschwendung ist und dadurch zur Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber der Familie führt.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 34-35.