Muss ich den Feuerwehreinsatz bezahlen?

5 Antworten

In Berlin richtet sich die Kostenpflicht nach § 17 Feuerwehrgesetz (FwG) Berlin.

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-FeuerwGBEV3P17

Dort steht unter 2. zwar:

von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

Da ich bei dir einen Vorsatz ausschließen kann und auch bei "grob fahrlässig" eher Zweifel habe, denke ich nicht das hier eine Kostenforderung der Berliner Feuerwehr auf dich zu kommt. Ganz ausschließen möchte ich es aber, grade in Bln., auch nicht ganz.

Nein, da sollte nichts auf dich zukommen.


leoniedann 
Beitragsersteller
 23.03.2023, 10:44

Vielen Dank!

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Ich denke nicht, weil du schnell und richtig gehandelt hast.


leoniedann 
Beitragsersteller
 22.03.2023, 16:13

Okay danke!

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Nein, da Du umsichtig und richtig gehandelt hast. Lieber ein Feuer das nicht weit ausbricht als eine Katastrophe, die aus Angst zu späht gemeldet wurde.

Was sagen denn die Einsatzkräfte dazu?


leoniedann 
Beitragsersteller
 22.03.2023, 16:12

Die haben nicht wirklich was gesagt, als die gesehen haben dass nicht zu tun ist sind die schnell wieder weg. Ich war auch zu aufgewühlt und habe vergessen noch evt nachzufragen

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Skippy2002  22.03.2023, 16:12

Voll meine Meinung - unmoralisch & verurteilenswert wär's, wenn man die Feuerwehr (Lebensrettung usw.) vom Papier & Binärcode abhängig machen würde!

Soll heißen: Die Feuerwehr ließe Leute im Feuer, weil man "großer Gott Mammon, der du herrscht über uns alle" betet.

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In Hamburg wird man für derartige Einsätze zur Kasse gebeten. Allerdings rückt in Hamburg die Berufsfeuerwehr aus, die feste Gebührensätze für unterschiedliche Einsätze hat.

In anderen Bundesländern und Orten mag es anders gehandhabt werden.


leoniedann 
Beitragsersteller
 22.03.2023, 16:14

Okay danke, ich wohne in Berlin. Ich erreiche bei der Auskunft leider keinen ich hoffe es ist hier anders geregelt.

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