Ist auslieferung von Bier haram?

5 Antworten

Hasan Ibn Ali berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Was den Verkauf von Kadaver betrifft oder Blut oder Schweinefleisch oder zur Betrunkenheit führende Getränke oder etwas, das unrein (Najis) ist, so ist all das verboten (Haram) und unerlaubt, denn alles daran ist untersagt zu essen und zu trinken und zu kleiden und zu besitzen und zu behalten und das Schwanken darin. Also all sein Schwanken darin ist verboten (Haram).” 

Ja:

Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32

Nein solange man es nicht selbst zu sich nimmt

Ich finde, dass man, wenn man als Moslem keinen Alkohol zu sich nimmt, es auch keinem anderen bringen sollte. Damit begünstigt man ja den Konsum von anderen.

Es ist zumindest moralisch verwerflich. Wenn der Eigenkonsum aus religiösen Aspekten heraus nicht geduldet wird, dann sollte man es doch auch keinem anderen anbieten, oder?