In eine Shisha Lounge unter 16?
Hey!
Ich wollte morgen mit paar kollegen in eine Shisha lounge gehen. das ding ist aber dass wir alle unter 16 sind. Ich war schonmal in der Lounge mit paar ''jüngeren'' kollegen aber aufgrund dass diese kollegen zu jung waren und sehr jung auch aussahen wurden wir rausgeschmissen. Ich hatte den besitzer gefragt ob ich alleine dort rauchen kann worauf er ''ja klar weil du älter aussiehst''. Aber ich befürchte dass ich da net mehr reinkomme weil mit dem kollegen mit dem ich da hingehen will auch nicht grade so alt wie ich aussieht. (falls ihr wissen wollt wie ich aussehe, ich bin 1,79 m groß, habe einen leichten 3 tage bart, und habe eine tiefe stimme.)
Danke im Vorraus! Euer TheRises31
5 Antworten
unter 18 darf man in keine Räume in denen geraucht wird! Also die nächsten Jahre braucht ihr nicht daran zu denken
Wie süß.. Lasst das doch einfach mit diesen 'coolen' Shishabars etc. sein und verkneifts euch bis ihr alt genug seid..
Wenn er weiss das du jünger bist begeht er eine Straftat. Er darf dich nicht rein lassen wenn das deine Eltern erfahren wurden wäre es nicht grade gut für ihn
In folgenden Bundesländern darf Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt zu Raucherbereichen (in Gastätten und damit auch in Shisha Bars) nicht gestattet werden:
- Baden-Württemberg (Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG). § 7)
- Berlin (Nichtraucherschutzgesetz – NRSG)
- Brandenburg (Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz- BbgNiRSchG)
- Hamburg (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz – HmbPSchG)
- Sachsen (Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz-SächsNSG)
- Sachsen-Anhalt (NRauchSchG ST)
- Schleswig-Holstein (NRauchSchG SH)
Tabak gibt's erst mit 18!
An Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren abgegeben oder verkauft werden, ebenso wenig darf es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren gestattet werden in der Öffentlichkeit zu rauchen. Das gillt in der gesammten Bundesrepublik Deutschland!
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Wenn die Polizei euch in so einer Shisha-Bar erwischt und ihr am Shisha rauchen seid, können für den Wirt Bußgelder bis zu 50.000€ erhoben werden.
In jedem Fall werden deine Eltern von der Polizei von dem Vorfall informiert.
Wenn du in einem Bundesland lebst, in dem Raucherbars erst ab 18 Jahren betreten werden dürfen, können weitere Bußgelder wegen verstoßes gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz auf den Wirt zukommen.
Lg, Anduri87
ich bin 1,79m groß, habe einen leichten 3 tage bart, und habe eine tiefe stimme.
m oder w ?