Darf Wohnheim neuem Vermieter sagen, dass ich unordentlich bin?
Ich wohne momentan in einem Wohnheim und will in eine betreute Wg ziehen. Jetzt hat eine Pflegerin gesagt, dass ich schlechte Karten habe, da ich unordentlich und dreckig bin, was überhaupt nicht stimmt. Sie meint meinen Tabak auf dem Tisch, weil ich Zigaretten stopfe. Darf Sie das oder ist das zu privat und steht unter Schweigepflicht?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/KittyCat2909/1694308727221_nmmslarge__0_133_500_500_d35174b4a929c7fa33074bc19ff39a36.jpg?v=1694308727000)
Du kannst auch in betreueuten Wohnheim ein Einzelzimmer haben.
Die Pflegerin scheint wohl zu glauben, dass sie mit gesunden Menschen zu tun hat.
Ob da Tabkreste auf dem Tisch liegen oder nicht.-das geht nicht einmal deine Pflegerin etwas an und sollte ihr herzlich egal sein. Dasselbe gilte naütrlich auch für eine neuen Vermieter.
Für Pflegern besteht eine sogannte Verschwiegenheitspflicht, die sogar gesetzlich zum Schutz der Patienten gesetlzlich verankert ist. § 203 StGB
Ausseredem sind auch Pflegebreruge Gehimnissträger- mit anderen Worten, dass alles was sie über dich privat wissen- darf nicht an Ausstenstehende weiter gegeben werden.
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Sie ist doch sicherlich nicht selbstständig nehme ich an?
Beschwere dich bei dem entsprechen dem Unternehmen, bzw dem Leiter.
Du kanst ihr allerdings auch in aller Deutlichkeit mitteilen, dass du eine derartige Einmischung ihrerseits nicht hinnehmen wirst und sie dieses Vorhaben unterlassenm soll. Ist sie eigntlich deine Pflegerin- oder eine gerichtlich angeordnete Betreuung? Dann könntest du dich an das Gericht vor ort melden und dich beschweren.
So oder so ist iher Verhatlen inakzeptabel und nicht tollerierbar.
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Ja. Das betreutes wohnen hat sicher auch Sozialarbeiter. Die Sozialarbeiter müssen das wissen damit sie dir helfen ordentlicher zu werden und dass du irgendwann alleine leben kannst.
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Ein Vermieter eines Gebäudes (Wohnung/ Zimmer) hat nicht wirklich etwas mit einem Sozialarbeiter zu tun- bzw gar nichts.
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Wenn es betreuten wohnen ist, dann ja. Und das ist ja der Fall...
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Das ist Unsinn. Nicht selten ist es der Fall. dass die Eigentümer solcher Gebäude einer Stiftung sind- und ebenso häufig normale Unernehmen. Verwechsle Betreutes Wohnung nicht damit, dass Gebäudeeigentümer nicht zwingend etwas in diser Richtung zu tun haben (müssen). Und selbst dann - sobald man nicht persönlich und in schriftlicher Form seine EInwillgung dazu gegeben hat, dass private Dinge die ein in dem Fall- Betreuer - aber auch Pfleger gegen hat, darf dieser sämtliche private Dinge nicht an Andere zutragen- auch keinem vermeindlichen Vermieter. Acuh die klare Aussage, dass man dies nich wünscht hat und muss tolleriert weden. (sofern es sich nicht um zurechnungsfähige Betreute handelt, wovon ich mal ausgehe). Nur weil man ein Btreuter ist, beedeutet dies Nicht, dass man damit rechtlos ist- im Gegenteil.
Sie will das sagen damit ich nicht ausziehen kann bzw. meinte sie wortwörtlich, dass ich schlechte Karten habe da reinzukommen, weil sie dort anrufen möchte, um zu sagen, dass ich unordentlich bin. Kann ich sie anzeigen?