Darf Wohnheim neuem Vermieter sagen, dass ich unordentlich bin?

2 Antworten

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Du kannst auch in betreueuten Wohnheim ein Einzelzimmer haben.

Die Pflegerin scheint wohl zu glauben, dass sie mit gesunden Menschen zu tun hat.

Ob da Tabkreste auf dem Tisch liegen oder nicht.-das geht nicht einmal deine Pflegerin etwas an und sollte ihr herzlich egal sein. Dasselbe gilte naütrlich auch für eine neuen Vermieter.

Für Pflegern besteht eine sogannte Verschwiegenheitspflicht, die sogar gesetzlich zum Schutz der Patienten gesetlzlich verankert ist. § 203 StGB

Ausseredem sind auch Pflegebreruge Gehimnissträger- mit anderen Worten, dass alles was sie über dich privat wissen- darf nicht an Ausstenstehende weiter gegeben werden.


Lilu1990310 
Beitragsersteller
 18.07.2021, 15:53

Sie will das sagen damit ich nicht ausziehen kann bzw. meinte sie wortwörtlich, dass ich schlechte Karten habe da reinzukommen, weil sie dort anrufen möchte, um zu sagen, dass ich unordentlich bin. Kann ich sie anzeigen?

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KittyCat2909  18.07.2021, 16:16
@Lilu1990310

Sie ist doch sicherlich nicht selbstständig nehme ich an?

Beschwere dich bei dem entsprechen dem Unternehmen, bzw dem Leiter.

Du kanst ihr allerdings auch in aller Deutlichkeit mitteilen, dass du eine derartige Einmischung ihrerseits nicht hinnehmen wirst und sie dieses Vorhaben unterlassenm soll. Ist sie eigntlich deine Pflegerin- oder eine gerichtlich angeordnete Betreuung? Dann könntest du dich an das Gericht vor ort melden und dich beschweren.

So oder so ist iher Verhatlen inakzeptabel und nicht tollerierbar.

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Ja. Das betreutes wohnen hat sicher auch Sozialarbeiter. Die Sozialarbeiter müssen das wissen damit sie dir helfen ordentlicher zu werden und dass du irgendwann alleine leben kannst.


KittyCat2909  18.07.2021, 15:34

Ein Vermieter eines Gebäudes (Wohnung/ Zimmer) hat nicht wirklich etwas mit einem Sozialarbeiter zu tun- bzw gar nichts.

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KittyCat2909  18.07.2021, 16:22
@Michael941

Das ist Unsinn. Nicht selten ist es der Fall. dass die Eigentümer solcher Gebäude einer Stiftung sind- und ebenso häufig normale Unernehmen. Verwechsle Betreutes Wohnung nicht damit, dass Gebäudeeigentümer nicht zwingend etwas in diser Richtung zu tun haben (müssen). Und selbst dann - sobald man nicht persönlich und in schriftlicher Form seine EInwillgung dazu gegeben hat, dass private Dinge die ein in dem Fall- Betreuer - aber auch Pfleger gegen hat, darf dieser sämtliche private Dinge nicht an Andere zutragen- auch keinem vermeindlichen Vermieter. Acuh die klare Aussage, dass man dies nich wünscht hat und muss tolleriert weden. (sofern es sich nicht um zurechnungsfähige Betreute handelt, wovon ich mal ausgehe). Nur weil man ein Btreuter ist, beedeutet dies Nicht, dass man damit rechtlos ist- im Gegenteil.

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