Alkohol in Probezeit?

4 Antworten

Der Alkoholkonsum gilt in der Probezeit nämlich als sogenanntes schwerwiegendes Vergehen. Dieser Verstoß kann dazu führen, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Außerdem können ein Bußgeld zwischen 200 Euro und 1500 Euro anfallen.

Es gilt die sogenannte Null-Promille-Grenze, sollte man in der Fahrschule eigentlich gelernt haben


yeMaFaul 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 19:26

Ist mir schon bewusst aber ich habe gehofft dass ich in den 6-7 Stunden wenigstens ein zwei Bier abbauen kann

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Tenerazia  26.11.2021, 19:31
@yeMaFaul

Wie du abbaust ist immer unterschiedlich

Angenommen ein 25 Jähriger mit 80 KG Gewicht 180 cm groß trinkt um 20 Uhr-20:30 2*0,5 Liter Bier

Völlig Nüchtern ist er ca 5 Stunden später daher um 01:30 ca, das kommt aber immer darauf an wie lange man trinkt und was man trinkt.

Kannst es testen, wenn es schief geht zahlst du mal eben eine gute Strafe + Aufbau Seminar 500 €.

Ob das Risiko das wert ist ?

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Gar nicht. Wenn du trinken willst, nimm den Bus oder geh zu Fuss.

Egal ob in oder nicht in der Probezeit,- lass das.

Und wenn du noch in der Peobezeit bist, dürfte deine Führerscheinprüfung bzw Fahrschule nicht lange her sein, da lernt man doch wann, wie viel und wie.

Gar nix

Du muss 0,00 promille haben


yeMaFaul 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 19:25

Kann ich in 6 Stunden nicht mal ein Bier abbauen?🥲

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Da habe ich nur einen Rat.Entweder Alkohol oder Auto.Wenn man erst einmal so anfängt...wieviel dürfte ich....wieviel könnte ich...Dann sage ich dir voraus, du hast die Lappen nicht lange.Spiele erst gar nicht mit diesem Gedanken.