ab wieviel jahren darf man eigentlich...

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An Jugendliche ab 16 Jahre darf Bier, Wein und Sekt in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit – laut § 9 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) – verkauft und das Trinken darf gestattet werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (meist Vater, Mutter, Vormund) begleitet werden. Einigen Getränken werden Geschmacksverstärker zugesetzt. So gibt es z.B. Biere mit Tequila-Geschmack. Sie gelten als Biere und dürfen ab 16 Jahre konsumiert werden. Nur mit Wein angereicherte Mixgetränke fallen auch unter diese Regelung (ab 16 Jahre). Achtung: Alkoholfreies Bier kann bis zu Alc 0,5% Vol. und Nähr-/Malzbier bis zu Alc 1,4% Vol. enthalten! Hochprozentiges Branntweinhaltige Getränke, z.B. klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter, Cocktails, Pfläumli’s, Wodkafeige, Bier mit Schnaps und Mixgetränke mit Branntwein dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden – siehe § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG. „Alcopops“ erst ab 18 Jahre Alle Getränke, die neben diversen Geschmacksstoffen – oft geruchsneutrale – Anteile von Wodka, Whiskey, Rum oder anderem hochprozentigen Alkohol enthalten, fallen unter das absolute Abgabe- und Trinkverbot für Minderjährige (unter 18 Jahren), auch wenn der Alkoholanteil nur unwesentlich höher als bei Bier und meist unter dem von Wein liegt!

Ja Bier mit 16 und das "Harte" (Vodka und so) ab 18.

Bier darf man mit 16 kaufen. Weinbrand und Weinbrandähnliche Alkoholika darf man erst mit 18 Jahren kaufen. Meiner Meinung nach gehört das so wie in Amerika, daßman erst mit 21 Jahren Alkohol kaufen kann und das auch nur, wenn man sich ausweisen kann.

Beides. Bier mit 16, den Rest mit 18.

bier, wein und sekt mit 16 den rest mit 18