Ist es erlaubt, dass eine Prostituierte ihren echten Namen über WhatsApp nennt und danach Dienstleistungen anbietet?
Ist es einer Prostituierten erlaubt, einem zukünftigen Kunden ihren echten Namen über WhatsApp mitzuteilen und dann Dienstleistungen anzubieten? Gibt es Regelungen von Agenturen oder der Prostituierten selbst, die den Kontakt mit Kunden verbieten, die ihren echten Namen kennen? Darf ein Bekannter der Prostituierten, der sie privat kennt, ihre Dienstleistungen über WhatsApp buchen? Die Bezahlung soll vor Ort erfolgen.
9 Stimmen
5 Antworten
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Klar ist das erlaubt, das ist doch der Prostituierten überlassen, unter welchem Namen sie arbeiten will.
Aber sie muss das als Einkommen angeben und ein Gewerbe angemeldet haben.
Und mir scheint eher, das sie das schwarz macht. Das hingegen ist verboten.
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Das kommt auf den Hintergrund an. Natürlich darf sie ihren echten Namen nennen und auch über WA ihre DL anbieten - wenn sie damit nicht gegen einen/ihren Arbeitsvertrag verstößt oder gegen geltendes Recht, zB Stichwort Schwarzarbeit.
https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/bussgeldvorschriften/
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Warum sollte es verboten sein den echten Namen zu verwenden? Das ist der Frau selbst überlassen ob sie einen Künstlernamen nutzt oder ihren eigenen.
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Ich sehe kein Grund darin, dass das verboten ist. Letztlich ist es einfach eine Dienstleistung, als ob du einen Klempner bestellst. Wenn die Klempnerin ihre Firma Ina Müller nennt, dann kann das natürlich auch eine Prostituierte, wenn sie das möchte.
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Natürlich kann sie ihren echten Namen nennen.
Niemand ist zu einem Künstlernamen verpflichtet, egal in welcher Branche.
Aber wenn sie nur einem zukünftigen ihren echten Namen nennt und anderen zukünftigen Kunden nicht ihren echten Namen nennt?