Zählt das zu Missbrauch?

1 Antwort

Deswegen steht im StGB hinter so gut wie jeder Straftat: der Versuch ist strafbar. Also nein, es war noch kein sexueller Missbrauch, aber alleine der Versuch macht es strafbar ;)

P.s.: §176 StGB

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Polizei