Wo kann ich draussen masturbieren?

16 Antworten

$ 183a STGB

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

bei minderjährigen kommt es zu sozialstunden anstatt zu geldstrafen.

Woher ich das weiß:Recherche

Sehr schwierige Situation für Dich. Wenn Du Dich in oder vor einer Gruppe fingern lässt, hast Du bessere und sichere Möglichkeiten. Das Publikum muss das jedoch akzeptieren und auch Dein Kommen dann unterstützen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Wald, auf einen Feldweg oder z.B in deinem Garten (wenn du einen hast)

Das wäre höchstens ein "öffentliches Ärgernis", das nur geahndet wird, wenn sich jemand dadurch gestört fühlt und es zur Anzeige bringt. Gleiches gilt fürs vögeln in der Öffentlichkeit.