wie ist das , ab wann darf ein volljähriger sex mit mir haben... bin 14?

8 Antworten

Es gibt in Deutschland diesbezüglich nur genau eine gesetzliche Regelung, die einzig vom Alter abhängt, und die ist:

Ü14 dürfen nicht mit U14.

Jeder Sex, der diese grundlegende Bedingung beachtet, ist vom Alter her grundsätzlich erlaubt.

Ist also ganz einfach zu merken?!

Dann gibt es beim Sex immer ein paar Dinge, die man nicht tun darf, die aber ohnehin "Normalfälle" gar nicht betreffen - bei Minderjährigen sind es nur ein paar mehr (z.B. darf eine volljährige Person eine minderjährige Person nicht für Sex bezahlen oder beschenken).

Gut erklärt: https://www.123recht.net/Schutzalter-Altersgrenzen-fuer-den-Beischlaf-__a141848.html

Denn: Mit 14 wird man in Deutschland sexualmündig. Ab da bestimmt man selbst, ob und wenn ja mit wem man Sex haben möchte. Und dieses Grundrecht (basierend auf Art. 2 unseres Grundgesetzes) schützt der Staat auch vor den Eltern, sollten die da anderer Meinung sein (wie hier anhand eines dramatischen aber realen "14 & 46"-Falles mal erläutert: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007).

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 - (Sex, Alter)

JaAberNe  10.08.2021, 12:54

das ist einfach genau dasselbe wie bei bussgeld.net.

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Libertinaerer  10.08.2021, 14:26
@JaAberNe

Nein (s. auch deine falsche Antwort).

Und wenn dir das nicht auffällt, solltest Du dich im Interesse der Fragesteller besser Themen widmen, in denen Du dich tatsächlich auskennst.

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JaAberNe  26.08.2021, 14:19
@Libertinaerer

komm von deinem hochnäsigen trip runter. ich habe dir woanders schon gesagt, dass beide artikel das völlig selbe aussagen. entweder reitest du auf irgendeiner von dir falsch interpretierten kleinigkeit herum oder du hast einfach ein persönliches problem mit aussagen die dir nicht gefallen. in beiden fällen solltest du mal lernen sachlich zu bleiben. gilt auch für den ton.

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Libertinaerer  26.08.2021, 15:40
@JaAberNe
komm von deinem hochnäsigen trip runter.

Ich denke gar nicht daran. Jedenfalls nicht Usern gegenüber, die ...

ich habe dir woanders schon gesagt, dass beide artikel das völlig selbe aussagen.

... so einfache Dinge nicht nachvollziehen können.

Nun gut, ich habe dir "woanders" (sprich: im Thread deiner Antwort) vier konkrete Fehler der Bußgeld-Seite erläutert. Lies es, versteh es, oder lass es bleiben. 🤷‍♂️

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JaAberNe  27.08.2021, 23:02
@Libertinaerer

"Ich denke gar nicht daran."

Genau das ist dein Problem. Du kannst nicht denken.

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JaAberNe  04.12.2021, 18:07
@Libertinaerer

Ging es nicht um den Vergleich 2er Seiten, die inhaltlich dasselbe Aussage und du einfach mit dem Zusatz "mit Einschränkungen" zurecht kamst. Dann wohl eher nicht. Ohne dir persönliche Neigungen zu unterstellen ;) .

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Libertinaerer  04.12.2021, 19:31
@JaAberNe

Meine "persönliche Neigung" ist, inhaltliche Fehler auf der Bußgeldseite erkennen zu können, die Du offensichtlich nicht erkennen kannst. Oder, weil Du auf "inhaltlich dasselbe" außer das "mit Einschränkungen" beharrst, nicht willst.

Ist nicht mein Problem - ich brauche die fehlerhafte Seite ja auch nicht als "Quelle" für irgendwas zu bemühen ... 😎

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JaAberNe  04.12.2021, 21:08
@Libertinaerer

Ich habe die Texte verglichen, dir die Vergleich gezeigt und du konntest keinen nennenswerten Unterschied feststellen, außer einem der auf deine wirklich sehr subjektive Wahrnehmung gegenüber Bußgeldseite zeigt. Du hast selber eine Tabelle gepostet: 14 und 19 ist nicht 14 und 14. Oder bist du nicht nur Legastheniker sondern auch noch farbenblind? Bußgeldseite sagt ja mit Zusatz. Lass deine Fehde gegenüber Bußgeldseite woanders aus.

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JaAberNe  05.12.2021, 15:57
@Libertinaerer

Du kannst nicht nur nicht richtig lesen, sondern deine ganze Argumentation besteht aus "das ist falsch", "was du sagst ist falsch" und "du bist dumm, und ich bin schlau". Irgendetwas nachweisbares hast du nicht, und beweist damit nur das Gegenteil.Ich beziehe mich auf das, was du hier zeigst und das zeugt von: 1) Respektlosigkeit, 2) Mangel an Logik, 3) Mangel an Textverständnis, 4) unhaltbaren Aussagen, 5) persönlichen Problemen mit gewissen Internetseiten, 6) Informationslücken zum Thema. Wenn du sonst nichts anderes drauf hast, solltest du an der Stelle wirklich lieber nichts mehr schreiben, und das Schweigen auf deinen gesamten GuteFrage-Account ausweiten.

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Libertinaerer  06.12.2021, 04:59
@JaAberNe

Ach, ich habe an anderer Stelle die Fehler der Bußgeldseite schon im Detail auseinandergenommen. Es ist ermüdend, dies immer wieder für Leute wie dich wiederholen zu sollen.

Nutz die Seite einfach besser nicht als "Quelle", und gut ist. Ansonsten interessieren mich deine verletzten Eitelkeiten nicht die Bohne!

🖖😁
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JaAberNe  16.12.2021, 05:40
@Libertinaerer

Andere Stellen interessieren mich nicht. Hier hast du Unrecht. Und du nervst auf deine unreife, bockige Art. Beides ist hier mehrfach erwiesen. Und so wie du generell Informationen auffasst, glaube ich kaum, dass du Bußgeldseite "auseinandergenommen" hast :D aber wie gesagt: interessiert mich eh nicht.

Deine persönlichen Abneigungen kannst du für dich behalten, ebenso wie deinen respektlosen Umgangston. Ansonsten solltest du weniger Leuten ihre Quellen absprechen, statt einfach zu schweigen, wenn die Thematik und Logik deine Kompetenzen überschreiten.

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In Deutschland darf jeder und jede über 14 (also auch 18, 30, 40) mit jeder und jedem über 14 Sex haben. Ausnahmen: Lehrer/-in - Schüler/-in, Ausbilder/-in - Auszubildende/-r und ähnliches. Andere Länder haben teilweise andere Gesetze.

Darf er schon, ab 14 ist man sexuell mündig. Ausser er ist dein Lehrer, Leiter, Betreuer etc. oder nutzt deine Lage aus.


Libertinaerer  10.08.2021, 06:04
oder nutzt deine Lage aus.

Es müsste sich schon um eine Zwangslage handeln.

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Dann, wenn es einvernehmlich ist, und du weder Geld, noch Geschenke dafür bekommst.

Grundsätzlich seit dem du 14 bist.