Welche Strafe wenn man mit einer 13 Jährigen Sex hat?

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§ 176 StGB " Sexueller Missbrauch von Kindern"

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

  1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
  2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
  3. ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – solides Verständnis der Gesetze

Guten Abend!

Dies ist abhängig vom Alter. Gemäß § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr vor. Eine Geldstrafe scheidet hierbei aus. Allerdings kann nach Absatz 2 von Strafe abgesehen werden, wenn es einvernehmlich war und ein geringer Altersunterschied zwischen Täter und Opfer vorliegt. Angenommen wird ein geringer Altersunterschied, wenn beide Personen etwa die gleiche Klasse besuchen. Zu dem Zeitpunkt ist der Reifegrad beider Personen sowie die sexuelle Entwicklung gleich. Ansonsten greift eine Strafbarkeit nach Absatz 1 der Vorschrift.

Als Jugendlicher im Sinne des § 1 Abs. 2 JGG käme das Jugendstrafrecht (JGG) zur Anwendung, sprich: statt Freiheitsstrafe nach dem Erwachsenenstrafrecht droht diesbezüglich eine Jugendstrafe.

Wie hoch sie konkret ausfällt, entscheidet der Richter nach Sach- und Rechtslage in seinem Ermessen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard