Was hätte eigentlich passieren können wenn ich erwischt worden wäre als ich mich im Bus befriedigt habe?

5 Antworten

In der Öffentlichkeit: Erregung öffentlichen Ärgernisses oder sogar gleich "Belästigung" sobald sich einer von deiner Schweinerei belästigt fühlt. Ist erstmal ein Bußgeld. Kann aber bei Wiederholungstätern schnell noch unangenehmer werden.

Auf der Arbeit ein klarer und auch gerechtfertigt fristloser Kündigungsgrund.

Wenn dich einer anzeigt, wird es ggf. teuer. Strafbar nur dann, wenn es jmd. anzeigt. Und es gibt Video im Bus, aber so lange keine Anzeige vorliegt passiert gar nix. Die Aufnahme wird nach einer bestimmten Zeit gelöscht (24-48h), angeguckt werden die Aufnahmen nur, wenn was vorgefallen ist, was aber gemeldet werden muss.

Ist Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wenn Du wiederholt erwischst wirst, wird's nicht bei einem Bußgeld bleiben.

Ich finde das widerlich und abartig!

VOr 19 Tagen hast du es noch nie gemacht und nach 19 Tagen bereits auf Arbeit und im Bus?

Really?


JuliaDP 
Beitragsersteller
 07.02.2024, 18:18

Man lebt nur einmal

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Gilt in der Öffentlichkeit als Erregung öffentlichen Ärgernis, wenn sich dadurch jemand gestört oder belästigt fühlt.

Würde sagen Sexuelle Belästigung solange du nicht in deinem eigenen Auto sitzt ...