Unter 14 Sex wenn beide Partner unter 14 sind?

4 Antworten

Das kommt auf die konkreten Umstände an. In den meisten Fällen würde es einen sexuellen Missbrauch darstellen. Da beide Parteien aber strafunmündig sind, würde es nicht strafrechtlich verfolgt werden. Beispiel: Ein 13-Jähriger vergreift sich an einer Neunjährigen. Der Junge wird mit erzieherischen Maßnahmen rechnen müssen, Besuch eines Psychologen, Einweisung in KJP, Pflegefamilie etc.


Jajajajaj737wd  25.08.2024, 21:46

was ist das denn für ein blödsinn, ????? sex im gleichen Alter stellt nie missbrauch dar, und ist immer erlaubt, wie kommst du auf diese Aussage? Sie hat doch gesagt, dass beide unter 12 sind

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xXTevlonXx  25.08.2024, 21:49
@Jajajajaj737wd

§ 176 StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern
Die Aussage ist also korrekt, auch wenn vielleicht "Missbrauch" die falsche Bezeichnung für einvernehmlichen Sex ist.

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Jajajajaj737wd  25.08.2024, 21:49
@xXTevlonXx

beide sind unter zwölf laut der aussage... bin ich nur zu doof den text zu lesen oder lest ihr den nicht richtig?

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xXTevlonXx  25.08.2024, 21:52
@Jajajajaj737wd

Sex mit Personen unter 14 stellt juristisch einen "Sexuellen Missbrauch" dar, da sexuelle Handlungen erst an/mit Personen ab 14 Jahren erlaubt sind,. Da ist es auch egal ob das ganze einvernehmlich war. Strafbar ist es auch, wenn die Personen beide unter 14 und somit strafunmündig sind. Missbrauch  ≠ Vergewaltigung

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Jajajajaj737wd  25.08.2024, 21:57
@xXTevlonXx

es geht in dem Gesetz darum, dass personen unter 14 nichts mit Personen über 14 haben dürfen, und nicht darum, dass personen unter 14 nichtts miteinander haben dürfen, dass dürfen sie nämlich

Das Sexverbot bis 14 existiert nicht, und ist ein weitverbreiteter Irrtum

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xXTevlonXx  25.08.2024, 22:00
@Jajajajaj737wd

Noch mal: Selbst wenn beide unter 14 sind, dann machen sie sich trotzdem strafbar. Weil sie aber strafunmündig sind, wird keiner davon bestraft. Schau dir doch bitte den §176 StGB an... Ich sehe da keine Nennung, dass sie unter 14 Jahre dürfen. Die fehlende Strafmündigkeit ändert nichts an der Strafbarkeit einer Sache... Nur die mögliche Bestrafung fällt weg. Der Tatbestand wäre erfüllt, es hat jedoch keine Folgen.

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verreisterNutzer  25.08.2024, 22:00
@Jajajajaj737wd

Da sie noch Kinder sind ist Sex da noch keine Option. Wäre der Junge über 14 würde er bestraft werden, selbst wenn das Mädchen einverstanden war. Alles was unter 16 ist kann von den Eltern zur Anzeige gebracht werden. Ist einer der beiden unter 14 und der andere älter wird das Jugendamt aktiv

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Jajajajaj737wd  25.08.2024, 22:03
@xXTevlonXx

ich bin mir immer noch sicher, dass das nicht so ausgelegt wird, aber naja, egal. im endeffekt zählt nicht was das gesetz sagt in dieser hinsicht ich könnte auch meine ex anzeigen, weil wir was hatten als ich 17 und sie 18 oder 19 war.. so, es interessiert eh niemanden. Und wer solche gesetze in fällen wie dem hier durchsetzen will ist geistesgestört.

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xXTevlonXx  25.08.2024, 22:04
@verreisterNutzer

Sex ist ab 14 Jahren erlaubt, Punkt. Und auch eine 15-jährige darf mit einem 20-jährigem Sex haben, solange er nicht die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. § 182 StGB.

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xXTevlonXx  25.08.2024, 22:06
@Jajajajaj737wd

Deine Aussage macht keinen Sinn... Sex ist ab 14 erlaubt, also gegen was soll deine Ex denn verstoßen haben? Solange der Sex einvernehmlich war hat sie sich nicht gem. § 182 StGB strafbar gemacht.

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sushimett  25.08.2024, 22:08
@Jajajajaj737wd

Du könntest auch einfach zugeben, dass du Unrecht hattest. Stattdessen kommst du jetzt mit noch dämlicheren Aussagen um die Ecke als zuvor. Du stehst damit noch dümmer da als mit deiner ursprünglichen Behauptung.

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verreisterNutzer  25.08.2024, 22:12
@xXTevlonXx

Nicht ganz, ab 14 wird vom Staat nicht automatisch ein Verfahren eingeleitet bzw das Jugendamt eingeschaltet. Bis zum 16 Lebensjahr haben die Eltern der beiden noch ein Wörtchen mit zu reden.

Sex ist nicht ab 14 erlaubt

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xXTevlonXx  25.08.2024, 22:15
@verreisterNutzer

Hier stehen mittlerweile die Paragrafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern und des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Die Gesetze und Altersgrenzen sind eundeutig definiert, aber lesen ist hier offenbar nicht die Stärke von jedem... Ein Ermittlungsverfahren wird auch eingeleitet, wenn die Strafbarkeit fehlt (z. B. Inzest unter Jugendlichen). Die Entscheidung ob ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, wird seitens der Staatsanwaltschaft gestellt. Selbst wenn beide unter 14 wären und angezeigt werden, muss die Polizei dies auch aufnehmen und weiterleiten.

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verreisterNutzer  25.08.2024, 22:19
@xXTevlonXx

Lustig das gerade du davon redest das lesen nicht die Stärke von jeden sei. Ließ dir mal in ruhe durch was ich geschrieben habe..

Damit ist das Thema für mich abgeschlossen.

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Jajajajaj737wd  25.08.2024, 22:21
@sushimett

ja ich hatte anscheinen unrecht, ich gebe es zu, aber mir war dass es eine ab 18 linie gibt, dass leute über und unter 18 nichts miteinander haben dürfen

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Charalambos  25.08.2024, 22:44
@Jajajajaj737wd
es geht in dem Gesetz darum, dass personen unter 14 nichts mit Personen über 14 haben dürfen, und nicht darum, dass personen unter 14 nichtts miteinander haben dürfen, dass dürfen sie nämlich
Das Sexverbot bis 14 existiert nicht, und ist ein weitverbreiteter Irrtum

Da irrst Du. Bzw. das was Du schreibst ist ein recht weit verbreiteter Irrtum. Im Gesetz (§ 176 StGB) ist nicht die Rede, dass es nur für über 14 Jährige illegal ist sexuelle Handlungen an unter 14 Jährigen vorzunehmen. Das gilt für jede Person. Auch für Kinder selbst.

Der Unterschied ist, dass Kinder nicht strafmündig sind. Das heißt sie können für ihre Taten nicht strafrechtlich verfolgt werden. Aber nicht strafmündig zu sein ist nicht das Gleiche wie das etwas erlaubt sei.

Wenn ein Kind (unter 14) jemanden umbringt wird es auch nicht strafrechtlich verfolgt, da es nicht strafmündig ist. Aber trotzdem ist Mord oder Totschlag deswegen nicht "erlaubt". Das Kind wird sicher von Kinder- und Jugendpsychologen behandelt, aber das ist nicht das Gleiche wie strafrechtlich verfolgt.

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Für deine Schwester? Klingt unglaubwürdig - und pervers.

Man KANN in jedem Alter Sex haben. Aber ERLAUBT ist es erst ab 14. Jedoch ist man unter 14 nicht strafmündig, also wird keiner bestraft dafür.

Vor der Periode ist der weibliche Körper noch nicht in der Lage sich fortzupflanzen. Allerdings kannst du nie wissen ob der Körper noch nicht so weit ist oder ob er es doch ist und nun blöderweise eine Schwangerschaft entstanden ist. Also ist Verhütung ein MUSS. Auch wegen Geschlechtskrankheiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

wenn die frau schonmal ihre tage hatte kannst du dir sicher sein dass sie schwanger werden kann. Wenn sie ihre Tage noch nicht hatte, weißt du nicht, ob sich die Eizelle grad für die Erste Blutung vorbereitet, in dem Zeitraum kann sie schon schwanger werden. Es ist ein Spiel mit dem Glück ob sie dann Schwanger wird oder nicht.

HEißt wenn ihr sex hattet, sollte deine Freundin zum Arzt gehen, und ihn bitten die Pille danach zu verschrieben, vorsichtshalber. (oder besser vorher Kondom, oder nicht mit schwanz reingehen) Oder wenn der Sex schon etwas her ist, aber nur dann besorgt euch die Pinkel Tests ob man Schwanger ist, die man in der Apotheke kaufen kann. Da draufpinkeln und kucken ob manns ist, und wenn Abtreibungspille schlucken, wenn ihr das kind nicht wollt, gibts in Apotheke

Allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass sie schwanger ist wenn sie die Periode noch nicht hatte, aber es kann sein. Wiegesagt, du weißt nicht ob diesen Monat grade ihre erste Periode anfängt.

Allerdings kann es sein, dass bei dem jungen wenn er unter 12 ist, nichtmal was rausgekommen ist, und es ist ziemlich wahrscheinlich, dass das mädchen außerdem noch nicht schwanger werden kann. Aber besorgt euch trotzdem minimum diese schwangerschaftstest um falls doch, was zu machen, ihr braucht nicht in panik verfallen. Alles cool. Alles kann man regeln. Ganz entspannt und viel kuscheln, ist die beste art zu chillen, aber kümmert euch, dass ihr euch mit nem doktor beratet. am beisten einfach hingehen, warten, dass er vorbeiläuft und anquatschen, er wird sich dann schon zeit nehmen.


Charalambos  25.08.2024, 22:16
Aber besorgt euch trotzdem minimum diese schwangerschaftstest um falls doch, was zu machen, ihr braucht nicht in panik verfallen. Alles cool. 

Was soll das für ein dämlicher Rat sein?!? Vögelt erstmal drauf los und wenn doch was passiert, dann kann man es ja wegmachen!?!?

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Charalambos  25.08.2024, 22:21
@Jajajajaj737wd

Hat nichts mit ausrasten zu tun, sondern nur damit, dass Du einen ziemlich verantwortungslosen Rat gibst.

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Jajajajaj737wd  25.08.2024, 22:24
@Charalambos

ich hab ihn ja nicht fürs leben gegeben und wenn doch, im ersten monat, ist das ja kein kind, sondern ein Spermium und eine Eizelle, die sich mehrfach teilt. Da fionde ich die Pille danach oder eine Abtreibungspille moralisch noch nicht verwerflich. Man beendet zwar was, aber dann ist Selbstbefriedigung auch verwerflich nach der logik da die Spermien ins nichts geschickt werden.

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Charalambos  25.08.2024, 22:30
@Jajajajaj737wd

Es geht nicht um Moral. Es geht darum was eine Abtreibungspille im Körper des Mädchens anrichtet, was das für eine Hormonbombe ist. Und da ist Dein Tipp einfach immer mal mit Schwangerschaftstests nachzuschauen ob was passiert ist einfach dumm und verantwortungslos.

Weder kannst Du sicher sein, dass er noch keine fruchtbaren Spermien hat bzw. wann das los geht, noch ist es richtig, dass sie nicht vor der ersten Periode schwanger werden kann. Die erste fruchtbare Eizelle wird rund 14 Tage eher frei gesetzt. Der einzig vernünftige Rat wäre sich um Verhütung (sprich Kondome) zu kümmern.

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Da man mit unter 14 nicht strafbar ist, ist es „erlaubt“.

Verhüten sollte man immer.

Empfehlenswert in dem Alter Sex zu haben ist es aber nicht. Ggf. bereut man es später.


Charalambos  25.08.2024, 22:19

nicht strafmündig ist nicht das gleiche wie erlaubt.

Du kannst unter 14 auch jemanden umbringen und wirst nicht strafrechtlich verfolgt, da Du nicht strafmündig bist. Aber trotzdem ist Mord oder Totschlag deswegen nicht "erlaubt"

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