Übernachtung am Berg oder Notruf?

2 Antworten

Wenn man aus irgendeinem Grund damit rechnen muss, dass man nicht rechtzeitig zurückkommt, verlässt man die Schutzhütte gar nicht. Dann wartet man lieber noch einen Tag ab, als dass man in Bergnot gerät.

Im Notbiwak übernachten ist nicht verboten. Wie der Name schon sagt, ist es aus der Not heraus und nicht geplant, weshalb es auch kein Wildcampen ist.

Schätzen wir mal, du kommst nicht rechtzeitig zurück, weil du dich auf dem Weg verlaufen hattest und deswegen Zeit verloren hast. Du bist unverletzt, entscheidest aber, dass es zu gefährlich wäre, den Rückweg im Dunkeln fortzusetzen, weil du ihn vielleicht nicht kennst. Wenn du an einer sicheren Stelle bist und das Wetter passt, kannst du biwakieren, sofern du dir das zutraust.

Wenn du die Bergrettung anrufst zum fragen, was du tun sollst, wird dir ziemlich sicher empfohlen, dass man dich holen kommt, sofern es die Sicherheit der Bergretter zulässt. Wenn du fragen musst, schätzt man dich als zu unerfahren ein und holt dich normal. Das hat auch rechtliche Gründe.

Ich würde die Bergrettung anrufen, die Situation schildern und die fragen, was sinnvoller ist. Die können dann entscheiden, ob sie dich holen oder Du lieber biwakieren sollst. Dann hast Du zumindest sowas wie eine "Ausnahmegenehmigung" und campierst nicht zum Spaß wild.
Wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht und Du nicht verletzt bist, zahlst Du womöglich den Einsatz aus eigener Tasche. Man hofft natürlich, dass die Tourenplanung passt und man es immer zur nächsten Schutzhütte oder zurück schafft.