SIch nackt an der Haustür zeigen. Ist dass erlaubt?

7 Antworten

Grundsätzlich kann man in der eigenen Wohnung herumlaufen, wie man möchte. Pizzaboten und Briefträger haben selten ein Problem damit, wenn Du nackt bleibst.

Als ich kurzzeitig im Paketdienst ausgeholfen habe, hatte ich auch schon mal nackte Kunden. Einer hat immer nur ein Fenster geöffnet, um seine Ware in Empfang zu nehmen. So blieb der interessante Teil seines Körpers unterhalb der Fensterbank verborgen.

Aber vielleicht solltest Du doch die Möglichkeit schaffen, vorher nachschauen zu können, wer da steht und klingelt. Wenn z.B. am 6. Januar die Sternsinger vor der Tür stehen, um das Haus zu segnen, könnte es leicht verstörend wirken...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange Du dich auf Deinem eigenen Grundstück bewegst und niemand Anstoß daran nimmt, ist es m.E. völlig in Ordnung! Das Bedürfnis zu haben, hin und an auch mal nackt zu sein - und sich nicht anziehen zu müssen, wenn der Paketbote kommt, ist m.E. in keiner Weise moralisch verwerflich!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jeden Tag an meiner Tür. Sogar die Vertretung ist weiblich.

Es ist in der eigenen Wohnung erlaubt, nackt herumzulaufen und auch die Türe zu öffnen, wenn es klingelt. Postzusteller, Paketdienste und Pizzaboten kennen das, besonders bei großer Hitze.


§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §  183 mit Strafe bedroht ist.

Inwieweit bloßes Zeigen an Ihrer eigenen der Türe da betroffen sein könnte, müßte im zweifel von einem Gericht auf Klag hin ausgeurteilet werden.

Da könnte eher folgender Paragraph greifen:

§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder2.nach §  174 Absatz 3 Nummer 1 oder §  176a Absatz 1 Nummer 1
bestraft wird.

Probieren Sie es einfach mal aus, falls Ihnen das Freude bereitet und berichten Sie gelegentlich gelegentlich über Ihre persönlichen Erfahrungen.


GiladBerlin  24.08.2021, 13:22

Paragraph 183 und 183a und auch die weiterführenden Paragraphen zum Exhibitionismus sind für das reine Nacktsein als solches nicht einschlägig (also ohne sexuelle Handlungen oder Nötigung, durch die der Tatbestand des Exhibitionismus erst gegeben wäre).

Einfach mal unter

www.Bußgeldkatalog.org

und dort unter „Wo ist FKK verboten – und wo ist FKK erlaubt?“ nachschlagen.

Das reine Nacktsein (ohne sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen) ist nicht nach o. g. Strafrechtsregelungen strafbar. Es KANN eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn sich jemand belästigt fühlt (MUSS aber selbst dann nicht; und wenn’s keinen stört, dann sowieso nicht).

Und auf das Nacktsein in der eigenen Wohnung trifft das alles ohnehin nicht zu. Auch an der offenen Tür oder dem offenen Fenster oder auf dem Balkon. Denn es ist dort nicht „öffentlich“ im Sinne des Gesetzes, selbst wenn es von außen gesehen werden kann.

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verreisterNutzer  24.08.2021, 11:11

Dieser pharagraf sollte für beide Geschlechter gelten

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