Sexuelle Belästigung/Nötigung?
Hallo
Ich helfe einem älteren Mann aus der Nachbarschaft im Haushalt. Sein Knie wurde vor kurzem operiert und und deshalb kann er sich nicht gut bewegen. Deswegen wische ich bei ihm häufiger mal den Boden, mache den Abwasch, etc. Er macht dabei immer Gymnastikübungen, weil er meint, dass das Blut nicht gut durchs Bein fließt.
Letztens war er dabei aber komplett nackt und ich war deswegen ein wenig sprachlos... Er hat gefragt, ob es okay ist, wenn er seine "Übungen" (es sah für mich aber eher so wie Selbstbefriedigung aus) in dem zimmer macht, in dem ich gerade am Wischen war. Ich habe aber gemerkt, dass er mich dabei angestarrt hat und meinte, es wäre mir ein wenig unangenehm und er meinte, dass er jetzt nicht so gut aufstehen kann und nächstes Mal in ein anderes Zimmer geht... Ist das sexuelle Belästigung, wenn man sich vor einer Person befriedigt?
4 Antworten
Ja, das ist sexuelle Belästigung.
Wie du nun weiter vorgehen sollst, hängt von der Situation selbst ab.
Hilfst du ihm aus reiner Freundlichkeit, dann stell deine Hilfe ein. Du bist so freundlich und machst seine Hausarbeit und er holt sich einen in deiner Anwesenheit auf dich runter? Das ist entwürdigend, respektlos und extrem undankbar. Er wird wohl alleine klar kommen. Du musst dich nicht so entwürdigend behandeln lassen.
Es steht ein Arbeitsvertrag dahinter. Dann ist das besonders wichtig. Arbeitsrechtlich fällt dieses Verhalten unter sexuelle Belästigung.
Wenn jemand anderes dein Chef*in ist, informiere ihn oder sie darüber, was vorgefallen ist. Diese Person ist rechtlich dazu verpflichtet dich vor sexueller Belästigung zu schützen. Also muss auch was unternommen werden, damit sich die Situation nie wieder wiederholt.
Wenn der Mann selbst dein Chef ist, dann beschwere dich am besten schriftlich über die sexuelle Belästigung und behalte eine Kopie für dich. Allerdings solltest du dir da überlegen nicht zu kündigen. Es gibt eindeutig bessere Arbeitgeber.
Wenn nichts unternommen wird und du weiterhin der sexuellen Belästigung ausgesetzt bist, hast du auch das Recht die Leistung zu verweigern.
Liebe definierst du auch nach dem, was im Strafrecht steht? Wenn jemand fragt, ob das Liebe ist, schaust du auch im Strafrecht, was dort steht?
Für Definitionen schaut man nicht im Strafrecht. Man schaut beispielsweise in Wikipedia rein. Wikipedia gibt als Begriffserläuterung das wieder, wie im Arbeitsrecht sexuelle Belästigung beschrieben wird.
Das Strafrecht bestimmt nicht, wie wir Dinge bewerten, sondern die Bewertung der Gesellschaft bestimmt das Strafrecht.
Der Paragraph 184i wurde nach jahrelangem Kampf von Frauenrechtler*innen eingeführt und mit sexueller Belästigung tituliert.
Der Begriff sexuelle Belästigung gibt es jedoch schon seit Jahrzehnten.
Sexuelle Belästigung ist daher mitnichten eine Erfindung aus dem Jahre 2016, in dem 184i eingeführt wurde.
So manche Form von sexueller Belästigung findet sich auch in anderen Paragraphen wieder. Es gibt eben mehr als 184i und 177.
In der Frage ist nicht nach strafrechtlichen Konsequenzen gefragt, sondern es wurde gefragt, ob das sexuelle Belästigung ist. Sprich nach der Definition.
Bei dem Thema gibt es eben deutlich mehr zu wissen als nur das unfallfreie Wiedergeben zweier Paragraphen. Selbst mit der unfallfreien Wiedergabe sind ja bereits einige überfordert, wie man hier deutlich lesen kann.
Aber das ist schon merkwürdig. Lieber kritisierst du die Antwort, die gar nicht auf 184i eingeht anstatt die Antwort zu kritisieren, die 184i falsch wiedergibt.
Zudem ignorierst du komplett die langen Absätze über Arbeitsrecht, die ich geschrieben habe.
Ich würde es schamlose Verführung nennen. In seinem haus kann er rumlaufen wie er will. Sexuelle Belästigung fängt erst an wenn er dich berührt das muss glaub ich nicht Mal an erogenen Zonen sein und es nicht unterlässt obwohl du verbal oder non verbal durch wegstossen Ablehnung signalisiert hast.
das muss glaub ich nicht Mal an erogenen Zonen sein
Die Berührung muss halt in "sexuell bestimmter Weise" erfolgen.
Wie man das jetzt genau definiert, ist Auslegungssache und kommt mMn auf den spezifischen Fall an.
Nein, ist es nicht
Nur wenn du dich belästigt fühlst.
So leicht ist das strafrechtlich nicht. Es ist glaub ich anders wenn sich ein erwachsener Mann vor einem fremden Kind auszieht
Nach welchem Paragraphen des Strafgesetzbuches denn?
Denn sexuelle Belästigung im Sinne des § 184i Abs. 1 StGB ist es schon mal zweifelsohne nicht, da hier eine Berührung des Opfers vorausgesetzt wird.
Es ist zudem weder ein sexueller Übergriff, noch eine sexuelle Nötigung, noch eine Vergewaltigung nach § 177 StGB.