Sex in der arbeit?

14 Antworten

Das wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung für beide


Crazybaer71  06.09.2024, 06:02

Damit kommst du bei keinem Gericht durch.

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Crazybaer71  06.09.2024, 06:52
@TorDerSchatten

Sorry dummes Zeug. Dann kann man auch wegen einer kleinen Pause zum Kaffee trinken oder rauchen wegen Arbeitszeitbetrug gekündigt werden. Das haben schon einige Chefs versucht und sind alle vor Gericht wegen des Betrugs gescheitert.

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ScottMcCloud  06.09.2024, 07:38
@Crazybaer71

Klar kann ich einen Arbeitnehmer abmahnen, wenn er zum rauchen nicht ausstempelt. Und spätestens nach der zweiten Abmahnung kann ich dem auch kündigen. Wenn du schon so Quatsch erzählst gib wenigstens ne Quelle an. Ach ne, geht ja nicht weils Quatsch ist :D

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Charalambos  06.09.2024, 09:11
@Crazybaer71

Das ist kein dummes Zeug.

Es kommt da sehr auf die Toleranz des Vorgesetzten an und unter welchen Bedingungen man das macht. In der Mittagspause kurz irgendwo verschwinden wo es keiner merkt ist was anderes als einfach während der Arbeitszeit mal kurz zu verschwinden oder dafür die Pausen zu überreizen. Es heimlich im Archivkeller zu machen ist was anderes als sich dafür in der Kaffeeküche einzuschließen.

So ist das übrigens auch mit Deinen Kaffee und Raucherpausen. Es darf Dir zwar niemand verbieten aufs Klo zu gehen oder was zu trinken. Aber wer ständig in der Kaffeeküche oder im Raucherbereich rumlungert und deswegen seine eigentlich vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nur unzureichend erbringt, muss sehr wohl mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Frage ist einfach ob darunter die Arbeit leidet oder ob es der Chef nur aus Prinzip oder Schikane verbieten will.

Und so ist das auch mit dem Sex auf Arbeit. Es kann durchaus der Grund für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein. Wenn man auf der Beliebtheitsskala der Vorgesetzten nicht so ganz weit oben steht, dann ist man schneller raus als man schauen kann. Im Zweifel mit der Begründung eines komplett zerrütteten Vertrauensverhältnisses oder damit, dass das Verhalten nachhaltig das Arbeits-/Betriebsklima schädigt. Denn auch wenn es nicht explizit verboten ist (Sex ist nirgends explizit verboten), so kommt trotzdem eine Straftat nach §183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) in Betracht.

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TorDerSchatten  06.09.2024, 12:41
@Crazybaer71

für deine beleidigende Ansage mir gegenüber, ich hätte "dummes Zeug" geschrieben, erwarte ich eine Entschuldigung oder Zurücknehmen.

Das ist innerhalb von gutefrage kein Benehmen gegenüber alten Hasen bzw. Häsinnen...

So doof muss ich mich nicht von jemandem der erheblich kürzer hier dabei ist, anpampen lassen.

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rechtlich gesehen ist es ein Kündigungsgrund, ihr stört den Betriebsfrieden, wenn einer von euch auch noch Vorgesetzt ist, kann man eine Abhängigkeit vermuten und dann kommt es auch noch zu einem Schadensersatz.

Aber man muss sich ja nicht erwischen lassen und solltet eure Arbeit deshalb nicht vernachlässigen. Gemacht haben wir das doch alle schon mal heimlich

Bei uns wäre es meines Wissens nicht ausdrücklich verboten, aber man müsste sich schon sicher sein, nicht erwischt zu werden. Sonst kannst du vermutlich direkt kündigen, weil du das Gerede nicht lange ertragen wirst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aufgrund langer u. intensiver Erfahrung u. viel Leidenschaft

Es gibt kein Gesetz was das verbietet. Wenn das in den Pausen passiert wird das auch nichts nach sich ziehen. Sollte man euch erwischen ist das gerede natürlich groß. Während der Arbeitszeit würde ich das lassen, sonst stehst du vor deinem Chef um dich zu rechtfertigen. Kündigen kann er dich dann zwar nicht so einfach, aber ein Abmahnung ist dir dann sicher.

Muss halt jeder selber wissen was er tut, aber Sex am Arbeitsplatz kann ganz prickelnd sein.


Charalambos  06.09.2024, 09:04

Die Abmahnung ist der erste Schritt zur Kündigung. Und wenn darunter das Betriebsklima oder die im Arbeitsvertrag formulierte Pflichterfüllung leiden, dann ist man sehr schnell bei einer Kündigung.

Es kommt da sehr auf die Toleranz des Vorgesetzten an und unter welchen Bedingungen man das macht. In der Mittagspause kurz irgendwo verschwinden wo es keiner merkt ist was anderes als einfach während der Arbeitszeit mal kurz zu verschwinden oder dafür die Pausen zu überreizen. Es heimlich im Archivkeller zu machen ist was anderes als sich dafür in der Kaffeeküche einzuschließen.

Und auch wenn es nicht explizit verboten ist (Sex ist nirgends explizit verboten), so kommt trotzdem eine Straftat nach §183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) in Betracht.

Und wenn man auf der Beliebtheitsskala der Vorgesetzten nicht so ganz weit oben steht, dann ist man schneller raus als man schauen kann. Im Zweifel mit der Begründung eines komplett zerrütteten Vertrauensverhältnisses.

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Während der Arbeitszeit kommt das nicht gut. Bedeutet die Zeit nach arbeiten.
Vor der Arbeit, in der Pause, und nach der Arbeit ist das euer Ding. Allerdings kann der AG euch freundlich mitteilen, das er das in seinen Räumen nicht möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung